19.12.2007 09:09 von LUA-SBG
Unser Büro ist von 24.12.2007 bis 06.01.2008 geschlossen.
18.12.2007 12:33 von LUA-SBG
Salzburg wurde wegen der Balzbejagung bei Auerhahn, Birkhuhn und
Waldschnepfe vom EuGH im Juli 2007 verurteilt. Trotzdem soll das neue
Jagdgesetz auch weiterhin den Abschuss der Vögel bei der Balz
ermöglichen. Damit werden die Bestimmungen der EU-Vogelschutzrichtlinie
umgangen.
Morgen soll die Änderung des Jagdgesetzes beraten und
beschlossen werden. Die brisanten Gesetzesstellen wurden im offiziellen
Begutachtungsverfahren nicht vorgelegt – sie sollen offensichtlich
morgen heimlich, still und leise durchgeboxt werden. Die LUA hat davon
erst am Montag zufällig erfahren.
Die EU-widrige Jagd soll durch
Gesetzesstellen möglich werden, die dermaßen verwirrend formuliert sind,
dass die Folgen nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Damit soll
der EuGH ausgebremst und den Waidmännern auch weiterhin der Schuss auf
den balzenden Hahn ermöglicht werden.
Die LUA wird nicht nur bei
der morgigen Landtagssitzung die EU-Widrigkeit aufzeigen, sondern auch
den Weg nach Brüssel antreten.
Dr. Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt
Salzburg
Für den Landesumweltanwalt:
Dr. Mag. Brigitte Peer,
am 27.11.2007
18.12.2007 12:29 von LUA-SBG
Am 22.11.07 wurde in den Salzburger Medien ein mögliches neues
Verkehrskonzept als die letzte Hürde gegen einen Rückbau des Salzburger
Stadions präsentiert.
Um falsche Erwartungen zu vermeiden, möchte
ich klarstellen, dass ein neues Verkehrskonzept für das Stadion
Wals-Siezenheim erst eine Umweltverträglichkeitsprüfung
positiv
bewältigen muss, bevor eine dauerhafte Aufstockung
bewilligt werden
kann. Ob es bereits ein umweltverträgliches Verkehrskonzept gibt, ist
mir nicht bekannt. Eine UVP dauert in der Regel mindestens ein Jahr, und
bisher wurde kein Verfahren begonnen.
Dr. Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt
Salzburg, am 22.11.2007
31.10.2007 14:22 von LUA-SBG
In den Sommermonaten Juli und August wurde im Auftrag der LUA durch den
BOKU-Studenten Lukas Umgeher auf Volontariatsbasis, die Umsetzung von 74
Ausgleichsmaßnahmen im Raum Salzburg Umgebung überprüft, welche auf
Grund des Salzburger Naturschutzgesetzes mittels Bescheid vorgeschrieben
worden waren. Als Grundlage dienten Beschreibungen und Begründungen der
Ausgleichsmaßnahmen in den betreffenden Bescheiden. Die
Ausgleichsmaßnahmen waren größtenteils Bepflanzungen,
Bestandesumwandlungen, Errichtungen von Feuchtbiotopen und Zahlungen für
diverse Naturschutzprojekte im Land Salzburg.
Von den 74
Ausgleichsmaßnahmen sind 28 gemäß der im betreffenden Bescheid
vorgeschriebenen Auflagen umgesetzt und sind auch noch vorhanden. 27
Ausgleichsmaßnahmen konnten nicht kontrolliert werden, da sie entweder
Zahlungen für diverse Projekte beinhalten, auf Grund von durchgeführten
Mäharbeiten zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht ersichtlich waren oder aus
Grabungsarbeiten bestanden. Für 6 Ausgleichsmaßnahmen besteht noch
Zeit, sie fristgerecht umzusetzen, teilweise wurde schon damit begonnen.
5 Ausgleichsmaßnahmen konnten nicht abschließend beurteilt werden.
8
Ausgleichsmaßnahmen (10,8%) hingegen sind nicht umgesetzt worden oder
nicht mehr vorhanden. Diese beinhalten Pflanzungen,
Bestandesumwandlungen, die Errichtung eines Flachwasserbiotops und
Nutzungseinschränkungen von Wiesenflächen.
Das Ergebnis der
Überprüfung ist für die LUA eine wichtige Bestätigung, wie notwendig die
Kontrolle der Ausgleichsmaßnahmen ist. Der aus diesem Praktikum
entstandene Bericht wurde am 31.10.2007 Herrn Landesrat Eisl präsentiert
und steht ab sofort im Bereich Publikationen/Studien zum
Download bereit.
23.10.2007 11:59 von LUA-SBG
Eine aktuelle Studie von 14 renommierten Wissenschaftlern (Report der
BioInitiative Working Group vom 31.8.2007) zeigt erneut die Gefahren von
Mobiltelefonen und Sendern für die menschliche Gesundheit auf. Demnach
liegen die zulässigen Grenzwerte für diese Technologie in beinahe
sämtlichen Ländern tausendfach zu hoch und wäre es dringend
erforderlich, niedrigere Vorsorgegrenzwerte gesetzlich festzulegen.
Andernfalls bestehe das Risiko für gesundheitliche Probleme wie Kopfweh
und Müdigkeit. Aber auch Gedächtnisverlust, vorzeitige Alterung,
Tinnitus und Krebs werden als mögliche Konsequenz einer
Langzeitbestrahlung genannt. Als besonders gefährdet gelten Kinder. Es
wird daher im Report u.a. empfohlen, auf die Einrichtung von
WLAN-Netzwerken etwa in Schulen oder Büchereien zu verzichten.
Entziehen
kann sich dieser Strahlung kaum jemand, überziehen die Mobilfunknetze
doch bereits fast alle bewohnbaren Gebiete der Erde. Die Wissenschaftler
zeigen eindringlich auf, dass wir uns auf Grundlage des vorhandenen
Wissens im Umgang mit Mobilfunk "business as usual" nicht mehr leisten
können. Auch wenn die Langzeitwirkungen dieser Technologie noch weiter
erforscht gehören, besteht bereits jetzt dringender Handlungsbedarf.
Dieser Report kann im Original auf Bioinitiative
Report nachgelesen werden.
08.10.2007 16:50 von LUA-SBG
Die Herbstausgabe der LUA Notizen 3-2007 finden Sie ab sofort im Bereich
Publikationen/LUA-Notizen
zum Download.
Auszug aus dem Inhalt:
18.09.2007 08:24 von LUA-SBG
Der vorliegende Entwurf zur Abänderung der Bundesverfassung wird von der LUA abgelehnt. Eine unabhängige Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung auf hohem fachlichen Niveau auf Länderebene wäre dann nach Ansicht der LUA nicht mehr garantiert. Die Stellungnahme der LUA zum aktuellen Gesetzesentwurf findet sich unter Publikationen, die gemeinsame Stellungnahme der österreichischen Umweltanwaltschaften findet sich ebenfalls unter Publikationen.
28.08.2007 10:01 von LUA-SBG
Wie SN, Krone und ORF Online am 27.08.2007 einhellig berichteten wurde
der Flughafenausbau in Salzburg nun vom Verkehrsministerium bewilligt.
Den SN ist heute der dazu erfolgte Protest der Bürgerinitiativen zu
entnehmen.
Völlig außer Acht gelassen wurde dabei aber, dass
immer noch das Damoklesschwert der UVP über dem Flughafen seine Runden
dreht.
Aufgrund der vom Flughafen prognostizierten Zunahme der
Flugbewegungen um 50% bis zum Jahr 2015 beantragte die LUA die Prüfung
der UVP-Pflicht und legte dazu im laufenden Verfahren vor dem
Umweltsenat im Mai 2007 ein Verkehrsgutachten der TU-Wien vor, das diese
Forderung bestätigt. Auch hat die Europäische Kommission inzwischen die
mangelhafte Umsetzung der EU-UVP-Richtlinie für Flughäfen und die
Anwendungspraxis in Österreich gerügt.
Die Bewilligung des
Flughafenausbaus während des noch immer laufenden
UVP-Feststellungsverfahrens steht nach Ansicht der LUA aber im krassen
Widerspruch zum UVP-Gesetz: das Verkehrsministerium hätte von Gesetzes
wegen vor Abschluss des Verfahrens keine Genehmigung erteilen dürfen und
die Entscheidung über die UVP-Pflicht abwarten müssen.
Das
Gesetz sieht weiters vor, dass trotzdem erteilte Bewilligungen im
gegenständlichen Fall von der Behörde, die den Bescheid erlassen hat
also vom BMVIT selbst, zwingend für nichtig zu erklären und damit wieder
aufzuheben sind. Diese Pflicht hat die Behörde aber von sich aus zu
erledigen und lässt sich nicht in einem Verfahren durch Dritte
durchsetzen.
Wetten werden noch angenommen!
Salzburg, am
28.08.2007
27.08.2007 16:43 von LUA-SBG
Das Team der Landesumweltanwaltschaft Salzburg verwehrt sich gegen die
in den Medien veröffentlichten pauschalen Schuldzuweisungen für die
Vorkommnisse am Untersberg.
Grundsätzlich kann die LUA aufgrund
ihrer Budget- und Personalsituation sowie dem steigenden Aufwand für
Bundesverfahren nur an einem gewissen Prozentsatz aller im Land Salzburg
durchgeführten Naturschutz-Verfahren teilnehmen. Naturkatastrophen wie
der Sturm Kyrill ziehen eine Reihe zusätzlicher Verfahren nach sich.
Insbesondere die Ansuchen um Forstwege erhöhten sich drastisch.
In
Fällen zeitlicher Verhinderungen oder in denen nicht absehbar ist, dass
es Schwierigkeiten geben könnte, vertraut die Landesumweltanwaltschaft
daher auf die Fähigkeiten der Naturschutzbehörden. Dabei ist
nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass in diesen Verfahren nicht nur die
Naturschutzbehörde mit ihren Sachverständigen, sondern auch ein eigens
vom Land Salzburg bestellter Naturschutzbeauftragter für die Qualität
der Bewilligungen verantwortlich zeichnen.
Doch selbst bei
oftmals ausreichenden Vorschreibungen durch die Behörde ist ein
Ansteigen von Fällen zu bemerken, in denen sich der Bauherr über diese
Bescheide hinwegsetzt und nach eigenem Augenmaß baut. Hier müssen die
Behörden mehr dagegen halten.
Das Team der LUA kommt den
gesetzlich auferlegten Pflichten ihren Ressourcen entsprechend
bestmöglich nach und ist auch stets darauf Bedacht Missständen
nachzugehen und diese aufzuzeigen. Eine Pauschalverantwortung für
etwaige Fehler von Behörden oder das Verhalten von Bauherrn kann jedoch
nicht übernommen werden!
Bei wem hier der Fehler liegt wird noch
zu klären sein. Letztendlich zeigt dieser Fall aber jedenfalls auf was
passieren kann, wenn die LUA einmal nicht dabei ist.
Salzburg,
am 27.08.2007
14.08.2007 16:30 von LUA-SBG
09.08.2007 16:39 von LUA-SBG
Im Bereich Publikationen finden Sie die Stellungnahme der LUA vom 09.08.2007 zum Gesetzesentwurf für die Änderung des Naturschutzgesetzes im Bundesland Salzburg.
30.07.2007 11:09 von LUA-SBG
PRESSEMITTEILUNG
EM-Testspiele im aufgestockten EM-Stadion
erfolgen
ohne Bewilligung
Was gestern durchgeführte Fußballspiel
zwischen Red Bull Salzburg und Arsenal London erfolgte ohne
rechtskräftige Bewilligung des Stadions als Veranstaltungsstätte Darauf
verweist Umweltanwalt Wiener.
Die für fünf Testspiele vor 30.000
Zuschauern erforderliche Bewilligung wur-de erst am 20.06.2007
beantragt, von der BH Salzburg-Umgebung im Eilver-fahren verhandelt und
der Bescheid erst am 24.07.2007 zugestellt. Aufgrund der gesetzlichen
Berufungsfrist von zwei Wochen konnte der Bescheid bis zum gestrigen
Spiel nicht mehr rechtsgültig werden.
Dies wird auch nach Ablauf der
Berufungsfrist nicht sofort eintreten so Umweltanwalt Wiener, der gegen
den Bescheid nun berufen hat. Auch wenn es gestern nicht zum
befürchteten Verkehrskollaps, aber doch zu Staus gekommen ist, bedeutet
dies nicht, dass das bewilligte Verkehrskonzept funktioniert. Gestern
waren gerade einmal 200 Arsenal-Fans angereist. Viele Zuschauer sind
wegen des schönen Wetters auch mit den Fahrrädern ge-kommen. Solange
aber nicht feststeht woher die nächsten Gegner kommen und zu welcher
Uhrzeit die nächsten vier Spiele stattfinden, können die Auswirkungen
nicht beurteilt und die Spiele nicht genehmigt werden.
Bei der
Anreise von Zuschauern aus der näheren Umgebung von Österreich sei
nämlich verstärkt und in weitaus höherer Anzahl mit PKW-Verkehr in
ei-nem über den Grenzwerten belasteten Gebiet zu rechnen und von ganz
an-deren Szenarien auszugehen. Hier enthalten das Verkehrskonzept und
der Bescheid aber Schwachpunkte die es zu verbessern gilt.
Dr.
Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt Salzburg, am 26.07.2007
18.07.2007 13:01 von LUA-SBG
Rabenvögel sind hochintelligent und lernfähig.
Diese Vögel mit
Köderfallen und Gift zu töten, wie von der Landwirtschaftskammer
vor-geschlagen, ist ein Rückschritt ins finstere Mittelalter.
Unsere
Überflussgesellschaft deckt den Tisch für Rabenkrähen, gesteht ihnen
aber kein Lebensrecht zu.
Landwirtschaftliche Schäden sind
Einzelfälle, für die eine maßgeschneiderte Lösung ge-sucht werden muss.
Ein landesweiter Abschuss nach dem Gießkannenprinzip ist zoolo-gisch
völlig verfehlt. Dadurch steigt lediglich die Nachwuchsrate dieser
Vögel.
Wie Untersuchungen zeigen, sind Singvögel und Junghasen
nicht durch die schwarzen Vögel bedroht sondern durch die heutige
Landwirtschaft.
Österreich ist der EU beigetreten und hat daher
die EU-Vorgaben zu erfüllen, wie bei-spielsweise den Vogelschutz.
Dr.
Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt
26.06.2007 14:41 von LUA-SBG
Die Sommerausgabe der LUA Notizen 2-2007 finden Sie ab sofort im Bereich
Publikationen/LUA-Notizen zum Download.
Auszug aus dem
Inhalt:
- Rabenvögel
- Almverbesserung Königsleiten
- 380
kV-Leitung
- Scheukofen- UVP
- Kurzmeldungen
- Flughafen -
Neues Gutachten
- Regionalprogramm Salzburg-Stadt
- EM-Stadion
Klessheim
- Tauernbahn- VwGH-Beschwerde
21.06.2007 14:19 von LUA-SBG
Verkehrskonzept für aufgestocktes Stadion eine Provokation
Das
heute vorgelegte Verkehrskonzept für Probespiele im aufgestockten
Stadion Wals-Siezenheim ist unbrauchbar. Ein Verkehrskollaps ist
vorprogrammiert. Die Belastungen für Umwelt und Anrainer sind nicht zu
akzeptieren. Mit diesem "Konzept" bereits die dauerhafte Aufstockung zu
fordern ist eine Provokation.
Bisher kamen bei einem
ausverkauften Spiel mit 18000 Besuchern etwa 7500 Kraftfahr-zeuge (mehr
als 80 % aller Besucher!!). Es wurden dabei bereits etwa 3000, auf
fremden Flächen parkende, Fahrzeuge toleriert, um einen
Verkehrszusammenbruch zu vermeiden.
Für nahezu doppelt so viele
Besucher wird nun ohne Verbesserung das gleiche Konzept angeboten. Das
bedeutet:
Es werden bei ausverkauftem Stadion (das erste Testspiel
ist bereits so gut wie ausver-kauft) etwa 9000-10000 Kraftfahrzeuge
erwartet. Dafür werden wie bisher 6000 Stell-plätze (inklusive der
Ausweichparkplätze) angeboten und auch die 1000 illegal parkenden
Fahrzeuge sind damit weiter Teil des Verkehrskonzeptes.
Ich
fordere daher die drastische Einschränkung der Parkplätze im bereits
massiv lärm- und luftbelasteten Gebiet, das Verbot von Gratisparkplätzen
in belasteten Gebieten und das klare Bekenntnis zum Rückbau des
Stadions nach der Europameisterschaft.
Dr. Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt
Salzburg,
am 21.6.2007
21.06.2007 10:47 von LUA-SBG
Im 2.Anhörungsverfahren zum RGP sind Umwidmungen für Gewerbegebiete im geschützten Grünland im Ausmaß von ca. 18 ha vorgesehen, u.a. für die Fa. Maco in den Salzachauen. Die LUA lehnt dies ab, gibt es doch bis heute kein längerfristig wirksames Konzept für die Sicherung des geschützten Grünlandes bzw. die Sicherung von Flächen für den Wohnbau. Die Stellungnahme der LUA dazu finden sie unter Publikationen zum Download.
21.06.2007 10:33 von LUA-SBG
Die LUA hat gegen den Bescheid der Salzburger Landesregierung für die 380 kV-Leitung im Flachgau eine Berufung beim Umweltsenat eingebracht.Die Berufung finden sie im Bereich Publikationen zum Download.
04.05.2007 10:14 von LUA-SBG
LUA-PRESSE vom 04.05.2007:
„Gläserner Flughafen“ und „50.000
haben Parteistellung“ waren zwei Pressemeldungen des Jahres 2005 zum
Erweiterungsverfahren des Salzburger Flughafens. Dieses Verfahren war
jedoch von vornherein nicht darauf ausgerichtet die Probleme der
betroffenen Bevölkerung mit den zunehmenden Störungen durch steigende
Flugbewegungen zu behandeln (Prognose 2000 – 2015: +50%) und mündete in
einem regelrechten Anraineraufstand sowie der Gründung des
Anrainerschutzverbandes Salzburg Airport - ASA.
Die
Landesumweltanwaltschaft Salzburg setzte deshalb im März 2006 beim
zuständigen Land Salzburg und gleichzeitigem 75%-Mehrheitseigentümer am
Flughafen, ein Verfahren in Gang, das klären soll, ob die Erweiterung
des Flughafens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen
ist. Derzeit läuft gegen die negative Entscheidung der Behörde das
Berufungsverfahren beim Umweltsenat in Wien.
Die entscheidende
Frage lautet: Bewirkt die Erweiterung des Flughafens eine Zunahme der
Flugbewegungen? Während das Gutachten der Luftfahrtbehörde (BMVIT) diese
Frage sehr allgemein verneint, zeigt nun ein im Auftrag der
Landesumweltanwaltschaft erstelltes und im Berufungsverfahren
vorgelegtes Gegengutachten von Univ.-Prof. Dr. Josef Michael Schopf der
Technischen Universität Wien, Institut für Verkehrsplanung und
Verkehrstechnik, auf 17 Seiten wesentliche Mängel in der Beurteilung
durch das BMVIT, aber auch den vom Gesetz geforderten Zusammenhang auf:
„Die
genannten Maßnahmen ermöglichen nicht nur eine kausale Zunahme an
Flugbewegungen, sie werden eine solche durchaus auch bewirken...“
Auch
beim jüngsten Knalleffekt zum Flughafen Wien Schwechat fungierte der
TU-Professor als Gutachter (profil 21.04.2007). Hier war das Land
Niederösterreich ebenfalls prüfende Behörde und Eigentümer gleichzeitig,
das bezweifelte Gutachten stammte ebenso vom BMVIT. Derzeit bemängelt
die Europäische Kommission im laufenden Verfahren gegen Österreich die
nicht korrekte Anwendung des UVP-Rechts sowie die „nur bedingt
geeignete“ Umsetzung der EU-UVP-Richtlinie in österreichisches Recht und
erwägt neben einer Klage vor dem EuGH sogar die Baueinstellung in Wien
wegen nicht vorgenommener UVP!
Vor diesem Hintergrund wird die
Entscheidung des Umweltsenates zum Salzburger Flughafen mit Spannung
erwartet.
Dr. Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt
Salzburg,
am 04.05.2007
Die Stellungnahme und das Gutachtenfinden Sie
ab sofort im Bereich Publikationen
zum Download.
04.04.2007 16:26 von LUA-SBG
Über Beschwerde der LUA wurde mit VwGH-Erkenntnis vom 12.09.2006 das
Vorhaben der ÖBB des 1,7 km langen Ausbaus der Tauernbahn zu einer
Hochleistungsstrecke im Bereich Angertal bereits als UVP-pflichtig
beurteilt.
Die neuerliche VwGH-Beschwerde der LUA richtet sich
nun gegen das nach dem Erkenntnis des VwGH vom 12.09.2006 durch Velegung
einer Weiche um 161 m abgeänderte, ansonsten ident gebliebene Vorhaben
der ÖBB Infrastruktur Bau AG, welches mit Bescheid des BMVIT vom
16.02.2007 wiederum als nicht UVP-pflichtig eingestuft wurde.
Die
Beschwerde finden Sie ab sofort im Bereich Publikationen
zum Download.
28.03.2007 10:05 von LUA-SBG
Die Frühlingsausgabe der
LUA Notizen 1-2007 finden Sie ab sofort im Bereich
Publikationen/LUA-Notizen zum Download.
Auszug aus dem Inhalt:
-Kommentar des Umweltanwaltes
-Symposium Biotopverbund
-Angertalbrücke: VwGH
-Steinwild: LUA-Erfolg
-380kV und Raumordnung
-Königsleiten: Umweltsenat
28.02.2007 16:43 von LUA-SBG
Im Bereich Publikationen finden Sie die Stellungnahme der LUA vom 28.02.2007 zum Gesetzesentwurf für ein IPPC-Anlagen- und Umgebungslärmgesetz im Bundesland Salzburg.
20.02.2007 15:49 von LUA-SBG
Die B150 Alpenstraße ist neben der Autobahn die am stärksten belastete
Straße im Bundesland Salzburg. Während im Südteil der Stadt im Jahr 2000
noch knapp 28.000 Fahrzeuge täglich verkehrten, werden es laut einer
Prognose des Landes Salzburg im Jahr 2015 bereits 36.000 Fahrzeuge
täglich im Jahresdurchschnitt sein. Die damit verbundenen Belastungen
für die Anrainer durch Lärm, Feinstaub und Abgase sind klarerweise
extrem hoch und werden naturgemäß weiter ansteigen.
Grünflächen
mit Bäumen, wie jener letzte entlang der verbauten Alpenstraße
verbliebene Grünstreifen, erfüllen unersetzliche Aufgaben bei der
Filterung von Luftschadstoffen gerade in belasteten Bereichen und tragen
damit zu unser aller Gesundheit bei. Eine Eigenschaft, welche die auf
der Wüstenrot-Fassade aufgemalten Bäume nicht zu leisten vermögen.
Die
Umwandlung dieser als Grünland-Erholungsgebiet gewidmeten und im
geschützten Deklarations-Grünland liegenden Fläche in einen Parkplatz
zugunsten des Wüstenrot-Konzerns widerspricht daher nicht nur dem
Hausverstand, sondern auch den Planungsinteressen der Stadt Salzburg.
Die Widmung „Erholungsgebiet“ dient definitionsgemäß nämlich auch der
Sicherung jener für die Gesundheit notwendigen Grünflächen. Das
öffentliche Interesse an der Erhaltung dieser Grünfläche liegt daher
klar über dem Interesse an der Schaffung von neuem Parkraum.
Dass
für Parkplätze im geschützten Grünland in der Stadt keine Bewilligung
notwendig ist, zeigt wieder einmal die Unzulänglichkeit der Raumordung
und ihrer nicht vorhandenen rechtlichen Durchsetzungskraft auf. So
werden sukzessive die in der Stadt so wichtigen Grüninseln vernichtet –
mit politischer Duldung. Auf dem Papier bleiben diese Flächen
kurioserweise weiterhin Grünland, Erholungsgebiet und
Deklarationsgebiet. In der Realität sehen die Flächen dann so aus wie an
der Aiglhofkreuzung – und keiner versteht warum.
„Die Zeit der
Grünflächenverschwendung ist vorbei. Die Wüstenrot wäre gut beraten ihr
grünes Fassadenimage zu pflegen und in dem vom öffentlichen Verkehr am
besten erschlossenen Gebiet der Stadt Salzburg andere Konzepte zu
verfolgen, etwa die Anmietung zahlreich vorhandener Parkplätze auf dem
gegenüber brach liegenden Harmath-Weilinger-Gelände“ so Umweltanwalt
Wiener.
Dr. Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt Salzburg,
am 20.02.2007
12.02.2007 16:08 von LUA-SBG
Bienen werden am Flughafenareal keine Futterpflanzen finden, Blüten
werden durch häufiges Mähen absichtlich verhindert.
Bienen fliegen
keine Blüten an, die mit Kohlenwasserstoffen verunreinigt sind und damit
stinken.
Der Flughafen Salzburg ist kein Reinluftgebiet, sonderrn
liegt direkt an A1 und A10, einem belasteten Luftgebiet.
Damit
keine Insekten und damit auch Vögel, Mäuse und Kleinsäuger angelockt
werden, pflegt man die Grünflächen von Flughäfen so, dass möglichst
keine Blüten entstehen. Durch häufiges Mähen erreicht man eine sterile
Grünfläche. Auch der sogenannte Vogelschlag - das Aufprallen von Vögeln
auf Flugzeuge - wird damit weitgehend vermieden. Was sollen Bienen auf
einem englischen Rasen finden?
Bienen weigern sich Blüten
anzufliegen, die mit Kohlenwasserstoffen verunreinigt sind. Falls man
tatsächlich im Honig kein Kerosin findet, heißt das nicht, dass es keine
Belastung gibt, sondern lediglich dass die Bienen nach wie vor
intelligenter sind als manche Versuchsanordnung.
Und als
möglicherweise bewusste Irreführung kann man die Einstufung des
Flughafenareals als Reinluftgebiet ansehen. Zwischen Westautobahn und
Tauernautobahn liegen neben dem Flughafen auch Betriebe, die gerade
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) abgeführt haben. Eines der großen
Probleme war und ist die bestehende Belastung der Luft, die auch zur
Ausweisung von belasteten Luftgebieten geführt hat.
Dr. Wolfgang
Wiener
Landesumweltanwalt Salzburg, am 12.02.2007
25.01.2007 14:44 von LUA-SBG
Raumordnungs-Landesrat Sepp Eisl kritisiert im SN-Artikel vom 25.01.2007
die Raumordnungspolitik der Stadt. Sie habe mit der Genehmigung eines
500 m² Hofer-Marktes zuzüglich Parkplätzen in der
Innsbrucker-Bundesstraße auf einem 7000 m² Areal die Chance auf 80 bis
100 Wohnungen in einer auf Flächensuche befindlichen Stadt vertan.
„Diese
Kritik kommt jedoch reichlich spät und aus der falschen Ecke“ so
Umweltanwalt Wolfgang Wiener.
Die LUA hat bereits im August 2006
in ihrer Stellungnahme an die Raumordnungsbehörde des Landes auf diesen
Flächenwahn hingewiesen und dringend davon abgeraten, unbebaute,
zentrumsnahe Flächen dieses Ausmaßes an Parkplätze eines Nahversorgers
zu verschwenden. Dies würde dem ersten Grundsatz des Salzburger
Raumordnungsgesetzes nach „haushälterischer Nutzung von Grund und Boden,
insbesondere dem sparsamen Umgang mit Bauland“ widersprechen.
Die
Raumordnungsbehörde des Landes, welche als Aufsichtsbehörde für die
Genehmigung der Flächenwidmungspläne der Gemeinden zuständig ist und
Landesrat Eisl untersteht, hat dieser Änderung nun offenbar zugestimmt.
Anstatt im eigenen Haus zu kritisieren, wird die Schuld nun der (nicht
ganz unbeteiligten) Stadt in die Schuhe geschoben.
Umweltanwalt
Wolfgang Wiener: „Dies ist der falsche Weg. Das Beispiel zeigt einmal
mehr, dass ein restriktiver Vollzug im Bereich der Raumordnung nach wie
vor fehlt. Solange das so ist, werden die Gemeinden versuchen zu
bekommen was nur geht. Wohin das geführt hat zeigen die
Raumordnungssünden der letzten Jahrzehnte.“
25.01.2007 09:29 von LUA-SBG
Die Zeitungen sind seit Wochen voll mit Artikeln zum Klimawandel.
Österreich liegt bei der Erfüllung der Kyoto-Ziele bereits weit im
Hintertreffen. Die SN widmen sich in ihrer Ausgabe vom 24.01.2007 in
nicht weniger als fünf Artikeln dem Thema Klimaschutz. An allen Ecken
und Enden wird man mit Tipps zur Reduktion von Emissionen und
Energieverbrauch konfrontiert. Der ORF gestaltet einen Themenschwerpunkt
„Klimawandel“. Der WWF startet gemeinsam mit Ö3 österreichweit einen
„Klimacheck“, um dieses in den nächsten Jahren immer brennender werdende
Thema ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken.
Im gleichen
Atemzug verhandelt der Salzburger Landtag, getragen durch ÖVP, SPÖ und
FPÖ, im vorauseilenden Gehorsam zum Regierungsprogramm und den
Vorstellungen von Verkehrsminister Faymann, über eine Aufhebung der
Tempo-100-Beschränkung auf der Tauernautobahn zwischen Salzburg und
Golling. Eingeführt wurde das Limit aus Anlass der Ausweisung dieses
Gebietes als „Belastetes Gebiet Luft“ durch Verordnung der
Bundesregierung im Jahr 2002. Diese Maßnahme stellt wissenschaftlich
nachgewiesen eine kurzfristig realisierbare und äußerst effektive Form
zur Verringerung von Emissionen dar. Bis heute hat sie jedoch nicht dazu
ausgereicht, die Ausweisung als belastetes Gebiet zurückzunehmen.
Mittel- und langfristige Maßnahmen gegen die Zunahme der
Schadstoffbelastung sind derzeit nicht absehbar.
„Ungeachtet
aller Vorzeichen wendet sich der Salzburger Landtag nun vom
Vorsorgeprinzip ab und gewährt den Autofahrern wieder volle Fahrt bis
zur nächsten Spitzenbelastung, um dann vorübergehend mit Tempo 100
Symptombekämpfung betreiben zu können. Gerade im Bereich zwischen 100
und 130 km/h steigt der Schadstoffausstoß von Fahrzeugen sprunghaft an.
Nun an dieser Schraube drehen zu wollen ist kontraproduktiv zu den
Zielen des Klimaschutzes, realitätsfremd und entbehrt jeder Logik“
betont Umweltanwalt Wolfgang Wiener.