17.12.2012 13:52 von Markus Pointinger
Die neueste Winterausgabe der LUA-Notizen No 4-2012 sowie alle bisherigen Veröffentlichungen stehen im Bereich Publikationen/LUA-Notizen als Download zur Verfügung.
Aus dem Inhalt der aktuellen Nummer:
24.10.2012 14:47 von Markus Pointinger
Die LUA hat im Begutachtungsverfahren eine Stellungnahme zum Entwurf eines Nationalparkgesetz 2012 - S.NPG abgegeben.
Zusammenfassend ist darin festgehalten, dass die Neuerlassung eines Nationalparkgesetzes nicht nur eine notwendige Anpassung an die europarechtlichen Normen der FFH- und Vogelschutz-Richtlinien darstellt, die sich in der Ausweisung als Natura-2000 Gebiet begründet. Der vorliegende Entwurf nimmt auch eine völlige Neuregelung unterschiedlichster Interessen innerhalb des Nationalparks vor.
In ganz zentralen Punkten haben sich dadurch aber zum Teil rechtserhebliche Widersprüchlichkeiten zu den Grundlagen und Zielsetzungen des Nationalparkgesetzes eingeschlichen, welche bei Beibehaltung befürchten lassen, dass die durch die jahrhundertelange durch Fleiß und Ausdauer geprägte nachhaltige Pflege der naturnahen Kulturlandschaft sukzessive zum Verschwinden derselben führen wird.
Es ist daher seitens der Landesumweltanwaltschaft Salzburg im Sinne der Erhaltung der höchstwertigen Kultur- und Naturlandschaften des Nationalparks für die Nachwelt und für die Natur an den Gesetzgeber zu appellieren, die Umsetzung der zentralen Forderungen dieser Stellungnahme vorzunehmen:
23.10.2012 13:11 von Markus Pointinger
Die LUA hat im Begutachtungsverfahren eine Stellungnahme zum Entwurf eines Salzburger Campingplatzgesetzes - S.CampG abgegeben.
Die wesentlichste Forderung ist, dass die Bewilligungspflicht nach dem S.CampG mit jener des Naturschutzgesetzes gleichgeschaltet wird. Da die Durchführung eines gemeinsamen konzentrierten Verfahrens grundsätzlich zu begrüßen ist und bereits bisher in den meisten Fällen bereits ein Naturschutzverfahren erforderlich ist, macht es keinen Sinn, die Bewilligungspflicht im S.CampG anders zu regeln, als im Naturschutzgesetz. Im Ergebnis brächte dies eine erheblich Verwaltungsvereinfachung und klarere Regelungen für Betreiber und Behörden im Vollzug.
Weiters sollte das Überprüfungsintervall von 5 Jahren (bisher 1!) bloß auf längstens 3 Jahre ausgedehnt werden.
23.10.2012 12:52 von Markus Pointinger
Die LUA hat im Begutachtungsverfahren eine Stellungnahme zum Entwurf eines Erneuerbare Energien-Ausbaugesetz - EEA-G abgegeben. Die Stellungnahme enthält zwei wesentliche Forderungen:
23.10.2012 09:23 von Markus Pointinger
Die Herbstausgabe der LUA-Notizen No 3-2012 sowie alle bisherigen Veröffentlichungen stehen im Bereich Publikationen/LUA-Notizen als Download zur Verfügung.
Aus dem Inhalt der aktuellen Nummer:
20.09.2012 10:13 von Markus Pointinger
Die Neuauflage der Broschüre "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" der Schweizerischen Vogelwarte Sempach in Zusammenarbeit mit Birdlife, der Wiener Umweltanwaltschaft und weiteren Organisationen enthält nun auch die nach ON-Regel 191040 standardisiert geprüften am Markt verfügbaren Markierungen und Gläser mit Wirksamkeitseinstufungen.
Mit vielen Praxisbeipielen und den nunmehr geprüften Mustern stellt diese Broschüre nunmehr DAS Standardwerk zur Thematik für Architekten und Baumeister, Behörden und Naturschützer dar.
Die kostenlosen Broschüren können über die Salzburger oder die Wiener Umweltanwaltschaft geordert oder unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden.
20.09.2012 09:29 von Markus Pointinger
Anlässlich des vom Lebensministerium zur Begutachtung ausgesandten VO-Entwurfes "Belastete Gebiete (Luft)" in Österreich fragte die LUA Salzburg in ihrer Stellungnahme näher nach, ob Feinstaub entlang der A1 im Bereich der Stadt Salzburg kein Problem sei, oder ob es vielmehr an Daten dazu fehle.
Seit Beginn der Feinstaubmessungen vor ca 10 Jahren liegen für den fraglichen Bereich lediglich zwei mobile Messungen vor. Weitere Daten sind nicht vorhanden oder nicht veröffentlicht. Auch das UVP-Verfahren zur Halbanschlussstelle Hagenau enthält keine Messdaten, sondern bloße Abschätzungen und Herleitungen aus den Innerstädtischen festen Messstationen.
Die LUA in ihrer Stellungnahme die Vergleichbarkeit der Örtlichkeiten und Verkehrssituationen hinterfragt und einen Antrag auf Herausgabe von Umweltinformationen nach UIG gestellt. Über die Ergebnisse der Anfrage werden wir weiter berichten.
24.07.2012 14:54 von Markus Pointinger
Nachdem KR Mayer (Maco) bereits bei der letzten Erweiterung im Auwald Richtung Treppelweg per Handschlag versprochen hatte, es handle sich dabei um die letzte Erweiterung, setzte in den Folgejahren eine vom grünen Betriebsrat angetriebene Diskussion über einen neuerlichen Flächenbedarf ein. Dies mündete in Änderungen des Regionalprogramms, des REK und des Flächenwidmungsplanes sowie in der Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes. Derzeit läuft für die beantragte Erweiterung der Firmen Maco und Porsche das Naturschutzverfahren. Darin gibt es inzwischen einen positiven Bescheid der ersten Instanz Magistrat Salzburg, vom 20.06.2012, welcher wegen mangelnder Amtssignatur (elektronischer Unterschrift), am 09.07.2012, erneut zugestellt werden musste.
Gegen diese Bescheide hat die Landesumweltanwaltschaft Salzburg am 09.07.2012 das Rechtsmittel der Berufung erhoben.
Die Naturschutzbehörde Magistrat Salzburg hat in ihrem Bescheid das eigene negative Gutachten des eigenen Amtssachverständigen für Naturschutz zur Gänze ignoriert, weil sie es nicht für schlüssig und nachvollziehbar gehalten hat (so wie im übrigen bereits auch die negative Stellungnahme der naturschutzfachlichen Amtssachverständigen und zugleich Naturschutzbeauftragten der Naturschutzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung im städtischen Raumordnungsverfahren ignoriert wurde.). Daneben hat die Naturschutzbehörde auch die fachlichen und rechtlichen Einwendungen der LUA nicht berücksichtigt.
Letztendlich folgte die Behörde allein den Ausführungen des Antragstellers, welcher eigene Gutachter zu einzelnen Fachgebieten und Fragen des Naturschutzes beauftragt hatte. Die Naturschutzbehörde stellte - entgegen aller anderen amtlichen und LUA-Gutachten - fest, dass keine geschützten Arten beeinträchtigt würden und erteilte eine artenschutzrechtliche Ausnahmebewilligung im "überwiegenden öffentlichen Interesse."
Die Behörde hat weiters - entgegen aller anderen amtlichen und LUA-Gutachten - festgestellt, dass keine Beeinträchtigung des unmittelbar angrenzenden „Geschützten Landschaftsteiles Anifer Alterbach“ und keine Beeinträchtigung des ringsum angrenzenden „Landschaftsschutzgebietes Salzburg Süd“ stattfindet, weshalb nach ihrer Ansicht dafür auch keine Naturschutzbewilligung nach diesen jeweiligen Vorschriften erforderlich war.
Nicht geprüft hat die Behörde den Anifer Alterbach als "geschützten Lebensraum", obwohl der Schutz solcher Lebensräume direkt im Gesetz vorgesehen ist.
Auch die Annahme des Vorliegens eines "überwiegenden öffentlichen Interesses" wurde rechtswidrig getroffen, wie die LUA in der Berufung u.a. mittels Judikatur des VwGH und EuGH dazu belegen konnte. Eine nochmalige Analyse des Vorhabens im Rahmen der Berufung ergab folgende Eckdaten des Vorhabens:
Auf einer gesamten Erweiterungsfläche von 26.603 m² in den die Salzach begleitenden Auwaldflächen sollen folgende Maßnahmen gesetzt werden:
Dies stellt nach den Kriterien der Judikatur kein öffentliches Interesse dar, das den Eingriff in die geschützten Bereiche und Tierarten rechtfertigen kann. Zum Vergleich: unbedingte Maßnahmen für die Volksgesundheit oder die öffentliche Sicherheit oder mit Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft wären als solche Ausnahmegründe anzusehen.
Jetzt ist die zweite Instanz, die Naturschutzbehörde des Amtes der Salzburger Landesregierung, am Zug über die Berufung zu entscheiden. Es wird davon ausgegangen, dass nunmehr die dort tätigen Amtssachverständigen weitere Gutachten erstatten werden. Da auch weitere Erhebungen in der Natur erforderlich sein werden, ist mit einer kurzfristigen Erledigung nicht zu rechnen.
20.07.2012 11:07 von Markus Pointinger
Die Sommerausgabe der LUA-Notizen 2-2012 sowie alle bisherigen Veröffentlichungen finden Sie im Bereich Publikationen/LUA-Notizen zum Download.
Auszug aus dem Inhalt:
19.06.2012 11:19 von Markus Pointinger
Mit Edikt vom 17.06.2012 hat das BMVIT den Verhandlungstermin im UVP-Verfahren HaSt Hagenau für den
9. Juli 2012, 10:00 Uhr
brandboxx salzburg, 5101 Bergheim, Moosfeldstraße 1
festgesetzt und die UVP-Teilgutachten zur öffentlichen Einsicht aufgelegt und im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/autostrasse/a1/verfahren/hagenau/index.html
Aufgrund des Verfahrensmodus "Vereinfachtes Verfahren" gibt es in diesem UVP-Verfahren kein Umweltverträglichkeitsgutachten, sondern "nur" eine Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen (9 Dokumente zum download über den BMVIT-link).
Im Dokument "Stellungnahmeband" fand eine Beantwortung der im Rahmen der öffentlichen Auflage des Genehmigungsantrages sowie der öffentlichen Auflage des Änderungsantrages abgegebenen Stellungnahmen durch die Sachverständigen der UVP-Behörde statt.
19.06.2012 11:09 von Markus Pointinger
Das Land Salzburg hat am 19.06.2012 die beiden Verhandlungsschriften der UVP-Verhandlung vom 11. und 12. Juni 2012 betreffend das Wasserkraftwerk Gries im Internet unter nachfolgender Adresse veröffentlicht. Die Auflage erfolgt bis 10. Juli 2012.
http://www.salzburg.gv.at/2003bek/UVP-Verfahren-KWGries/
Die Dateien können unten auch direkt von der LUA-Homepage geladen werden.
15.06.2012 12:00 von Markus Pointinger
Nunmehr ist der Bescheid des Umweltsenates zu Piesendorf-Hochsonnberg auch digital bei uns eingetroffen und steht nachfolgend als download zur Verfügung.
15.06.2012 10:52 von Markus Pointinger
LUA-PRESSE vom 15. Juni 2012
KEINE BEWILLIGUNG FÜR SCHIGEBIETSERWEITERUNG PIESENDORF – HOCHSONNBERG
Unabhängiger Umweltsenat: kein öffentliches Interesse
Der Unabhängige Umweltsenat in Wien hat mit dem heute früh zugestellten Bescheid vom 12. Juni 2012 (US 4B/2011/16-85) entschieden, dass den Berufungen
Folge gegeben wird und der Antrag auf Genehmigung des Vorhabens „Schigebietserweiterung Hochsonnberg“ in der Gemeinde Piesendorf abgewiesen wird.
Aufgrund höchster Wertigkeiten des Gebietes für den Landschaftsschutz und den Artenschutz, konnte bereits in erster Instanz eine Bewilligung nicht erfolgen. Nur ausnahmsweise, über den Nachweis unmittelbar besonders wichtiger öffentlicher Interessen, erteilte die Salzburger Landesregierung eine Ausnahmebewilligung, wogegen sich die Berufungen richteten.
Laut Umweltsenat liegt aber u.a. aus folgenden Gründen kein öffentliches Interesse vor:
Eine mögliche weitere Verbindung von Piesendorf nach Kaprun sei nicht Teil des Projektes und daher unbeachtlich gewesen, laut Umweltsenat wäre dies aber auch nur ein Teilelement und nicht allein ein maßgebliches öffentliches Interesse.
Die Umweltanwaltschaft freut sich, dass ihre seit Anbeginn des Vorhabens fachlich untermauerte kritische Haltung nunmehr letztinstanzlich bestätigt wurde!
Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt Salzburg, 15. Juni 2012
11.06.2012 15:17 von Markus Pointinger
Mit nur 5 Werktagen Begutachtungsfrist wurde der Öffentlichkeit ein Ministerialentwurf zu einer Novelle zum UVP-G 2000 präsentiert. Es lässt sich der Eindruck nicht verwehren, dass ein anstehendes EU-Vertragsverletzungsverfahren und einige Anlassfallprojekte für den unnötigen Geschwindigkeitsschub gesorgt haben.
Neben Neuerungen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit bereits in UVP-Feststellungsverfahren und bei den Schwellenwerten für Wasser- und Windkraftwerke beinhaltet die Novelle auch ein umfassendes Beschleunigungspaket für Verkehrsinfrastrukturvorhaben wie Bundesstraßen A+S, Hochleistungsstrecken und Flughäfen.
Bedenklich dabei ist jedenfalls der Anschlag auf die Schutzgüter "Leben und Gesundheit" von NachbarInnen derartiger Projekte. Unter dem Titel der "Vereinheitlichung von Immissionsschutzvorschriften" werden der Belästigungs-, insbesondere aber auch der Gesundheitsschutz massiv aufgeweicht, streng an Grenzwerte gekoppelt und Sonderopfer sowie der Verlust des Freiraumschutzes (Schallschutzfenster statt Lärmschutzwände bei deren Unwirtschaftlichkeit) bewusst in Kauf genommen und die umweltmedizinischen Sachverständigen an die kurze Leine genommen.
Die Umweltanwaltschaften Österreichs deckten mit ihren Stellungnahmen in der kurzen Zeit gemeinsam die wichtigsten Punkte der Novelle ab. Die Stellungnahme der LUA Salzburg findet sich unter nachstehendem Link. die Stellungnahmen der übrigen Umweltanwaltschaften finden sich nebst weiteren zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen auf der entsprechenden Seite des Parlaments.
UVP-G Novelle 2012 - Stellungnahme der LUA Salzburg.pdf (209,8 kB)
UVP-G Novelle 2012 - Stellungnahme der LUA Salzburg Anhang 1 BGL.pdf (184,2 kB)
UVP-G Novelle 2012 - Stellungnahme der LUA Salzburg Anhang 2 Stmk.pdf (49,3 kB)
UVP-G Novelle 2012 - Stellungnahme der LUA Salzburg Anhang 3 Tirol.pdf (49,0 kB)
24.05.2012 10:17 von Markus Pointinger
Im UVP-Verfahren Wasserkraftwerk Gries in der Gemeinde Bruck liegt das Umweltverträglichkeitsgutachten auf. Parteien des Verfahrens können im Rahmen des mit der Auflage eingeräumten Parteiengehörs zu den aufgelegten Unterlagen innerhalb der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an die UVP-Behörde abgeben.
AUFLAGEFRIST: 25. Mai bis 22. Juni 2012
ACHTUNG: DIE MÜNDLICHE VERHANDLUNG FINDET BEREITS VOR ABLAUF DER AUFLAGE- UND STELLUNGNAHMEFRIST STATT!!! Stellungnahmen zum UV-Gutachten können daher auch noch nach der UVP-Verhandlung eingebracht werden.
Der ursprünglich mit Edikt kundgemachte und wieder abberaumte Verhandlungstermin im UVP-Verfahren Wasserkraftwerk Gries in der Gemeinde Bruck wurde nun sowohl durch öffentliches Edikt als auch durch persönliche Ladung vom 23.05.2012 an einen beschränkten Personenkreis für den 11. Juni 2012 um 9:00 Uhr neu festgesetzt. Nähere Details dazu im Anhang.
VERHANDLUNGSTERMIN: 11. Juni 2012
07.05.2012 09:54 von Markus Pointinger
Am Freitag den 4. Mai 2012 übergaben deutsche und österreichische Natur- und Umweltverbände sowie die Landesumweltanwaltschaft Salzburg bei einem Treffen mit Minister Berlakovich in Salzburg ein Memorandum mit der Aufforderung die Salzachsanierung weiterzuführen, die freie Fließgewässerstrecke zu erhalten und nicht durch Kraftwerke zu verbauen (Unterzeichner: Erich Prechtl - Bund Naturschutz in Bayern, Hans Kutil und Hannes Augustin - Naturschutzbund Salzburg, Wolfgang Wiener - Landesumweltanwaltschaft Salzburg).
Das "Nein" von Landesrat Eisl zu dem derzeit vorliegenden Kraftwerksprojekt, welches nur von den Betreibern selbst als höchst ökologisch gelobt wurde, war klar und eindeutig. Die Einschränkung im politischen "wording", ein Kraftwerk mit niedrigerer Fallhöhe und Stauwirkung hätte vielleicht bessere Chancen, bedeutet letztendlich aber, dass mit diesen Vorgaben ein Kraftwerk nicht wirtschaftlich zu errichten sein wird.
Es gilt nun den Prozess der Salzachsanierung wieder in Gang zu bringen, um die letzten unverbauten und für die Natur besonders wichtigen Fließgewässerstrecken und Auen der Salzach auf Dauer zu erhalten.
Links zu Berichten:
19.04.2012 11:42 von Markus Pointinger
Auszug aus dem Inhalt:
02.04.2012 14:57 von Markus Pointinger
Im UVP-Verfahren um die Hochleistungsstrecke im Gasteinertal (Tauernbahn) erhob der Landesumweltanwalt am 03.05.2010 Bescheid-Beschwerde an den VwGH gegen den Bewilligungsbescheid des BMVIT. Dieser Bewilligungsbescheid wurde vom BMVIT als Behörde erster und zugleich letzter Instanz erlassen. Die österreichische Rechtsordnung sieht bei Autobahnen und Hochleistungsstrecken im UVP-Verfahren kein ordentliches Rechtsmittelverfahren mit weiteren Beweiserhebungen und Beweiswürdigungen vor. Das europäische UVP-Recht aber sehr wohl. Auch für alle anderen UVP-Verfahren gewährt die Republik Österreich ein Berufungsrecht an den Unabhängigen Umweltsenat, nur nicht in diesen Fällen.
Da sich der angerufene Verwaltungsgerichtshof angesichts der Fülle der an ihn gerichteten Beschwerden einerseits und aufgrund seiner gesetzlich eingeschränkten Prüfbefugnis (kein Beweisverfahren, sondern nur Rechtmäßigkeitsprüfung) andererseits außer Stande sah, das verstärkt auf Beweisfragen aufbauende UVP-Beschwerdeverfahren (Lärmauswirkungen und Gesundheitsschutz) europarechtskonform im notwendigen Umfang bearbeiten zu können, wies er die Beschwerde unter Berufung auf das Europäische UVP-Recht zurück und eröffnete die Möglichkeit den Unabhängigen Umweltsenat anzurufen. Deshalb erhob der Landesumweltanwalt am 28.10.2010 die gleichlautende Berufung an den Umweltsenat.
Dieser vom VwGH eröffnete Rechtszug wurde wiederum von den ÖBB beim VfGH bekämpft und von diesem als rechtswidrig erkannt, woraufhin auch der Umweltsenat die Berufung zurückwies.
Da daraus folgend weder der VwGH über die Beschwerde, noch der Umweltsenat über die Berufung der LUA entschied, hatte keine Behörde jemals über ein Rechtsmittel abgesprochen, sondern jeweils die eigene Kompetenz dazu verneint. Der Landesumweltanwalt rief daher den VfGH zur Lösung dieses "negativen Kompetenzkonflikts" an.
Mit Erkenntnis vom 05.03.2012, zugestellt am 29.03.2012, liegt nun die Entscheidung vor: damit ist der VwGH nun wieder zuständig über die Beschwerde zu entscheiden. Das Verfahren tritt damit zurück in den Stand vor dem Zurückweisungsbeschluss. Damals hatte der VwGH der Beschwerde bereits die aufschiebende Wirkung wegen zu erwartender Gesundheitsgefährdung zugesprochen. Nach zwei Jahren der Klärung von Zuständigkeitsfragen geht es nun endlich an die Klärung von Sachfragen.
15.03.2012 11:27 von Markus Pointinger
Nächtliche Beleuchtung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur, gleichzeitig ist Kunstlicht ein vielfach unterschätztes Problem.
Ungezielter Lichteinsatz bedeutet nicht nur Energieverschwendung sowie unnötige Kosten, sondern schadet auch der Natur und menschlichen Gesundheit. Nicht zu verschweigen ist die Pracht des Sternenhimmels, welche durch zunehmende Lichtverschmutzung vielerorts verborgen bleibt.
"Die Helle Not" soll negative Auswirkungen von Kunstlicht aufzeigen, aber auch Handlungsvorschläge für eine energieeffiziente und umweltverträgliche Beleuchtung bringen.
Die 2012 in vierter, überarbeiteter Auflage von der Tiroler Umweltanwaltschaft herausgegebene Broschüre ist ein Ratgeber für die interessierte Öffentlichkeit, Gemeinden und Praktiker. Sie informiert in allgemein verständlicher Weise über die zunehmende "Lichtverschmutzung", stellt die verschiedenen Problembereiche dar und zeigt Lösungen auf, wie insbesondere die Verwendung neuer insektenfreundlicher Technologien, wie etwa durch LED-Lampen. Die Broschüre umfasst 31 Seiten, ist mit vielen Farbfotos ausgestattet und kann über die Tiroler Umweltanwaltschaft, Meranerstraße 5, 6020 Innsbruck bezogen werden.
Nachstehend gibt es die vollständige Broschüre auch als pdf-Download.
27.02.2012 16:52 von Markus Pointinger
Das BMVIT führt für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke Salzburg-Freilassing eine UVP im vereinfachten Verfahren durch. Dies bedeutet für die Öffentlichkeit eingeschränkte Mitwirkungsrechte (bspw keine Parteistellung von NGO´s). Dennoch hat jedermann/frau das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 13. April 2012. Nähere Informationen im Edikt, welches nachfolgend als Download zur Verfügung steht.
10.02.2012 11:44 von Markus Pointinger
Die Stadt Salzburg hat die Änderung des Bebauungsplanes für das Areal des dr. Franz Rehrl-Platzes kundgemacht. In der nachstehenden Stellungnahme fordert Umweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener eine Strategische Umweltprüfung aller bekannten Alternativen.
08.02.2012 13:48 von Markus Pointinger
Aufgrund des belasteten Gebiets Luft musste die UVE überarbeitet werden. Das Vorhaben wurde in zwei Bauabschnitte aufgeteilt, wobei der zweite Bauabschnitt aufgrund der Luftwerte erst später errichtet werden soll. Die Antragsunterlagen nennen dabei einen fraglichen fixen Zeitpunkt 2018.
Die Neueinreichung wirft dabei mehr Fragen auf als zuvor: insbesondere Verkehrs-, Luft- und Lärmdaten stehen in der Kritik. Überdies ist eine zweistufige Genehmigung und Vorwegnahme der Umweltverträglichkeit zu einem zukünftigen Zeitpunkt rechtlich wie fachlich fragwürdig.
Die von der LUA verfasste Stellungnahme samt Anhang finden Sie unter nachstehendem link.
19.01.2012 14:16 von Markus Pointinger
LUA-Presse vom 19.01.2012
„Schreber-Camping“
Salzburgs Verhüttelung der Zweitwohnnutzung
Bezug: „Brisanter Entwurf für Campingplatz-Gesetz“ salzburg.orf.at 19.01.2012
Während die ÖVP auf der einen Seite gegen immer mehr illegale Zweitwohnsitze anzukämpfen versucht, eröffnet sie auf der anderen Seite allfälligen künftigen Freizeit-Wohnnutzern eine neue Option: ein Häuschen am Campingplatz.
In sensiblen Lagen wie etwa in Landschaftsschutzgebieten, zumeist an Seeufern, war die bisherige Campingplatznutzung stark reglementiert: so mussten Dauercamper am Ende der Saison ihre Wohnwägen aus den seenahen Flächen des Landschaftsschutzgebietes verbringen und an geeigneten, festgelegten Plätzen über den Winter abstellen. Auch die Platzgestaltung (bspw. keine Zäune etc) war strengen Regeln unterworfen.
Das bisherige „Camp“ als Lager loser nicht fest mit dem Boden verbundener Zelte und mobiler Wohnanhänger mutiert künftig zum „Schreber-Camp“ mit fixen Häuschen. Wer die Plätze der Dauercamper kennt weiß, dass schon heute die einst mobilen Wohnanhänger zunehmend mit dem Boden verwachsen und Gartenzwerge und Blumenbeete die Miniaturanwesen schmücken. Dennoch: bisher war das System „Camping“ auf jederzeitige, einfache und rasche Entfernung ohne Eingriff in den Boden ausgelegt. Künftig sollen die reinen Selbstver- und -entsorger den Ferienhäuschen weichen: Betonfundament, eigener Strom-, Wasser-, Kanalanschluss inklusive?
Noch liegt der LUA kein Entwurf vor, eines ist jedoch bereits jetzt klar: die Raumansprüche von Campingplätzen werden durch den größeren Platzverbrauch der Häuschen steigen. Gerade in Schutzgebieten stellt dies einen weiteren gravierenden und dauerhaften Einschnitt dar. Auch können die fix situierten Objekte außerhalb der Saison nicht mehr aus den sensiblen Lagen verbracht werden. Das Argument der Abrisspflicht nach Nutzungsende ist nicht mehr als eine juristische Notwendigkeit, um eine Baulandwidmung zu umgehen. Und in Wahrheit musste noch kein Campingplatz in vernünftiger Lage zusperren – die Häuschen werden daher Jahrzehnte überdauern. Die Angst vor einer Verhüttelung der Seeufer ist daher mehr als berechtigt.
Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, 19.01.2012
16.01.2012 14:48 von Markus Pointinger
Die LUA durfte bereits im Mai 2011 anlässlich eines sehr konstruktiven und sachlichen Gespräches mit Frau Landesrätin Widmann den damals aufliegenden Entwurf diskutieren und die eigenen Erfahrungen, Sach- und Rechtskenntnisse einbringen. Das Ergebnis dieses Prozesses mündete in der nachstehenden Stellungnahme, welche dem NP-Kuratorium vor der Beschlussfassung über den Entwurf übermittelt wurde.
Wie sich anhand der nun losgetretenen Debatte in den Medien zeigt, hat sich an den zentralen Kritikpunkten der LUA-Stellungnahme offensichtlich leider nichts geändert. Zur aktuellen Diskussion daher ein Download als Nachlese zum Stand Mai 2011.