21.12.2016 11:57 von Markus Pointinger
Das Team der Landesumweltanwaltschaft Salzburg
wünscht allen ein schönes Weihnachtsfest,
erholsame Feiertage und
ein gutes neues Jahr 2017!
Das Büro der Landesumweltanwaltschaft Salzburg ist vom 27.12.2016 bis einschließlich 05.01.2017 geschlossen.
19.12.2016 12:35 von Markus Pointinger
Die Landesumweltanwaltschaft hat den Newsletter "LUA-Notizen 2-2016" veröffentlicht. Schwerpunkte sind Vorhaben im Nationalpark, die Mönchsberggarage, neue Landesgesetze und Kurzmeldungen zu anhängigen und abgeschlossenen Verfahren.
ZUM NEWSLETTER gelangen Sie über diesen Link
ZUR ANMELDUNG unter http://www.lua-sbg.at/an-und-abmeldung.html
15.11.2016 10:54 von Markus Pointinger
Unter nachstehendem link kann die gemeinsame Stellungnahme der Umweltanwälte Österreichs zur Novelle der GewO eingesehen werden.
15.11.2016 09:08 von Markus Pointinger
Unter nachstehendem link kann die gemeinsame Stellungnahme der Umweltanwälte Österreichs zum Verwaltungsreformgesetz 2016 des Bundes eingesehen werden.
14.10.2016 11:03 von Markus Pointinger
LUA PRESSE vom 14.10.2016
Die geplante Schigebietserweiterung der Schmitten über den Hochsonnberg bleibt weiter höchst umstritten: 2011 vom Land bewilligt, 2012 vom Umweltsenat versagt, wurde das Verfahren 2014 vom Höchstgericht VwGH zur nochmaligen Verhandlung an den Nachfolger des Umweltsenats – das Bundesverwaltungsgericht – verwiesen, wo es nach wie vor verhandelt wird.
Einer der umstrittenste Punkte ist immer noch der in Richtung Süden gerichtete Neubau von Schipisten in tiefen Tallagen mit stärkeren Sonneneinstrahlungen, häufigeren Wärmephasen und regelmäßigen Schneeschmelzen.
Der gerichtliche Gutachter bestätigte zwar, dass eine Beschneiung mit Schneekanonen technisch möglich ist, bezeichnete aber die vermehrt auftretenden Schneeschmelzen als „irrelevant“. Er gestand aber auch zu, dass er für die Beurteilung von Abschmelzvorgängen kein Spezialist sei.
Die LUA hat daher den Innsbrucker Spezialisten zum Thema Klimawandel und Schneesicherheit von Schigebieten, Dr. Robert Steiger, mit einem Gutachten beauftragt. Daraus geht klar hervor, dass eine Piste auch nur dann befahren werden kann, wenn der Kunstschnee auch liegen bleibt. Kunstschnee schmelze gleich wie normaler Schnee. Außerdem verdopple sich bei solchen Pisten die verbrauchte Wassermenge für die Schneekanonen, der Energieverbrauch steige enorm an und auch der wirtschaftliche Aufwand erhöhe sich entsprechend. Doch damit ist eine tatsächliche Befahrbarkeit noch nicht gesichert. Die Untersuchung der Schmelzvorgänge ist daher unausweichlich, um die Sinnhaftigkeit und die Umweltauswirkungen eines solchen Pistenbaus beurteilen zu können.
Pikantes Detail am Rande: Dr. Steiger verweist in seinem Gutachten an mehreren Stellen darauf, dass die Schmitten für das laufende UVP-Verfahren bereits ein Gutachten der Universität für Bodenkultur zur Frage der Beschneibarkeit, der Schmelzvorgänge und des Risikos eines Betriebsausfalls erstellen ließ, das im Verfahren aber nie vorgelegt wurde und bisher unveröffentlicht ist.
Unbestätigten Informationen zufolge soll demnach eine dauernde Befahrbarkeit der Talabfahrt trotz erhöhtem Wasser- und Energieverbrauch aufgrund der klimatischen Bedingungen nicht möglich sein.
Es stellt sich die Frage, warum dieses Gutachten im Verfahren nicht vorgelegt wurde und ob es etwas zu verbergen gilt? Warum werden Pisten beantragt, die nicht befahren werden können? Und warum soll das im „öffentlichen Interesse“ sein?Umweltanwalt
Dr. Wolfgang Wiener: „Die Zeiten des uferlosen Ressourcenverbrauchs für Schneekanonen müssen ein Ende finden. Auch nach Auffassung der deutschen Umweltministerin Barbara Hendricks darf es auf Dauer keinen Skibetrieb mit Schneekanonen mehr geben. Vor dem Hintergrund des Klimawandels müssten neue Formen des Wintertourismus gefunden werden, die nicht abhängig vom Skibetrieb sind.“
Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, 14.10.2016
26.09.2016 08:52 von Markus Pointinger
LUA-PRESSE vom 23.09.2016
Die Salzburger Parkgaragen GmbH hat beim Amt der Salzburger Landesregierung die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung des Bautunnels beantragt. Dazu fand am Mittwoch eine mündliche Verhandlung statt.
Da für die ursprünglich projektierte Tunnelvariante nicht alle betroffenen Grundeigentümer zugestimmt hatten, musste die SPG ihr Projekt wesentlich ändern. Beantragt wurde nun der Tunnelanstich im Bereich des Sedlmayrweges, im Hang unterhalb des Bürgermeisterlochs. Der Bautunnel muss in der Folge sowohl die mittelalterlichen Stollen des Almkanals und des Quellstollens überqueren, sowie an der selben Stelle die historischen Stadtmauern, insbesondere die Lodron´sche Mauer, unterqueren.
Umweltauswirkungen aufgrund der geologischen Verhältnisse auf den Denkmalschutz, auf das UNESCO Welterbe, auf die Wasserrechte aus der Wasserversorgung der Altstadt durch den Almkanal sowie die Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet durch sichtbar verbleibende Stützmauern und Veränderungen des Geländes sowie auf den Artenschutz im Bereich des Eingriffs wurden von der UVP-Behörde bisher noch nicht darauf geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Die Bürgerinitiative gegen den Ausbau der Mönchsberggarage beauftragte den bereits beim Bau der bestehenden Mönchsberggarage befassten Baugeologen Univ.Prof.i.R. Dr. Georg Spaun mit geologischen Untersuchungen. Dieser stellte in seinem Gutachten mangelhafte Untersuchungen und konkrete Gefährdungen der historischen Bauwerke fest.
„Da die Projektänderungen und die daraus zu erwartenden Umweltauswirkungen derart gravierend sind und diese Auswirkungen bisher noch nicht auf ihre UVP-Relevanz geprüft wurden, sehe ich mich meinem gesetzlichen Auftrag gemäß verpflichtet, einen ergänzenden UVP-Feststellungsantrag zu stellen“, so Umweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener.
Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, 23.09.2016
03.08.2016 15:14 von Markus Pointinger
Bei der Landesumweltanwaltschaft Salzburg ist ab September 2016 eine Stelle als Vegetationsökologe/Vegetationsökologin mit einem Beschäftigungsausmaß von 20-30 Wochenstunden neu zu besetzen.
Vorausgesetzt werden
Die Entlohnung erfolgt gemäß den für Landesvertragsbedienstete geltenden dienstrechtlichen Vorschriften. Bitte richten Sie ihre schriftliche Bewerbung bis 31. August 2016 an: Landesumweltanwaltschaft Salzburg, Membergerstraße 42, 5020 Salzburg oder an: office@lua-sbg.at
01.06.2016 14:29 von Markus Pointinger
Österreichs UmweltanwältInnen protestieren gegen die Streichung des Revisionsrechts des OÖ Umweltanwalts an den VwGH. Niemals wurde dieses Rechtsmittel von einer Umweltanwaltschaft mißbräuchlich oder inflationär, sondern stets sparsam und beadcht verwendet. Aber immer ging es um unklare Auslegungen und Richtungsentscheidungen: das muss eine Demokratie aushalten!
Die WKO-OÖ meinte, seit Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte sei eine Revision nicht mehr erforderlich: "Die zusätzliche Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs ist daher nicht mehr nötig und stellt lediglich das bürokratische Hinauszögern einer durch ein unabhängiges Gericht getroffenen Entscheidung dar."
Damit unterstellen die Initiatoren aber eigentlich, dass das Verfahren vor dem VwGH selbst eine überbordende Bürokratie darstelle. Dieser Ansicht zufolge müsste eigentlich der VwGH aufgelöst werden. Für betroffene Unternehmen soll für den Fall einer Abweisung das Revisionsrecht aber wohl doch erhalten bleiben.
Damit wurde aber das von Anbeginn der Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung zentrale Gleichgewicht der Kräfte nur vermeintlich aufgehoben. Denn das verfassungsmäßig zustehende Revisionsrecht der Geltendmachung von verletzten Verfahrensrechten bleibt davon unberührt.
Diese Entmachtung auf Zuruf ist daher kurzsichtig und ein Zeichen politischer Unsicherheit.
01.06.2016 14:07 von Markus Pointinger
Auszug aus der Stellungnahme:
"Sollten die oben genannten Punkte nicht Berücksichtigung im Rahmen der anstehenden Novellierung finden, dann wird die Rohstoffgewinnung weiterhin und sogar verstärkt Vorrang haben vor dem Recycling. Dies widerspricht den relevanten kommunizierten umweltpolitischen Interessen auf allen politischen Ebenen (EU, Bund Länder und Gemeinden) und führt zusätzlich dazu, dass es zu einer zunehmend unzumutbaren Belästigung der Bevölkerung Österreichs in den von Baurestmassendeponien vor allem betroffenen Gebieten kommt (Stichwort „Marchfeldkogel“). Es wird wohl kaum verständlich erklärbar sein, dass für diverse Deponieprojekte die Umweltverträglichkeit negativ beschieden werden muss, wenn gleichzeitig die Notwendigkeit zusätzlicher mächtiger Volumina bei Nicht-Recyclierung (etwa im Umfeld von Wien) zweifelsohne besteht. Diese Entwicklung ist umweltpolitisch hochriskant.
Neben weiteren Argumenten (Flächenverbrauch, Arbeitsplätze, Klimaschutz) ist letztlich nicht zuvernachlässigen, dass günstigere Recycling-Baustoffe auch die angespannten Budgets derGebietskörperschaften entlasten."
24.05.2016 14:53 von Markus Pointinger
Die Landesumweltanwaltschaft hat den Newsletter "LUA-Notizen 1-2016" veröffentlicht und gibt darin einen aktuellen Überblick über für die Natur erfolgreich abgeschlossene und anhängige Verfahren.
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27.04.2016 13:27 von Markus Pointinger
Unter nachstehendem Link stellt die Landesumweltanwaltschaft Salzburg eine aktualisierte Verfahrenschronologie zum Download zur Verfügung, um die aktuellen tendenziellen öffentlichen Darstellungen zurechtzurücken.
26.04.2016 13:29 von Markus Pointinger
Die neue Angertalbrücke ist in Betrieb und sie ist leiser als die alte Stahlbrücke aus dem Jahr 1905. Dies ist aber nur ein vergleichbar unbedeutender Teil jener Geschichte, um die es in den jahrelangen Auseinandersetzungen um einen Bahn-Lärmschutz im gesamten Gasteinertal ging. Immerhin benötigte es drei versagende VwGH-Urteile samt aufschiebender Wirkung wegen nachgewiesener gesundheitsgefährdender Lärmauswirkungen, ehe letztendlich im Jahr 2015 die bereits gebaute Brücke doch nachträglich bewilligt wurde und alle Betroffenen ihre Einsprüche zurückzogen.
Den Medien, welche die Lärmproblematik im Gasteinertal bereits seit fast 20 Jahren verfolgen, heute aber nur verkürzte Inhalte aus Pressemeldungen wiedergeben, sei jedenfalls noch einmal erinnernd ans Herz gelegt, dass es in den Verfahren niemals um eine „leisere Brücke“ ging, wie es die aktuelle Berichterstattung formuliert: die alte Brücke war ein Verkehrshindernis, ein Nadelöhr. Im Altbestand fuhren dort 50-60 Züge in 24 Stunden, davon 25-30 laute Güterzüge in der Nacht. Die ÖBB-Prognosen weisen zukünftig mehr als 200 Züge in 24 Stunden aus, davon rund 80, insbesondere laute Güterzüge, in der Nacht. Diese Züge fahren nicht nur auf der Brücke, sondern auch davor und danach durch das ganze Gasteinertal. Die Folgen: Verdoppelung des Lärms, vor allem in der Nacht, höhere gesundheitsgefährdende Schall-Spitzenpegel und vermehrte nächtliche Aufwachereignisse von Bürgern wie Touristen. Das alles in der Kurregion Gasteinertal, die gesetzlich von besonders niedrigen Schallpegeln profitieren soll, die aber tatsächlich niemals eingehalten werden können, wenn die Bahn nicht in den Berg verlegt wird.
Trotz vertraglicher Vereinbarungen zwischen BMVIT, Gemeinden und Bürgerinitiativen am Ende eines dreijährigen Mediationsverfahrens werden heute überall anders Bahntunnels gewollt und gebaut, nur nicht in Salzburg. So blieb am Ende nur die schlechteste aller Lösungen übrig: meterhohe Lärmschutzwände, die zwar direkte Anrainer vor gesundheitsgefährdenden Spitzenschallpegeln schützen, nicht aber das Gasteinertal vor Lärm jenseits der Kurorte-Grenzwerte. Der Gesundheitsschutz hat so den allgemeinen Lärmschutz ausgestochen: die ÖBB setzten für die Errichtung von Lärmschutzwänden die Zurückziehung aller Einsprüche voraus.
Auf das Gasteinertal rollt eine Welle der Lärmbelastung zu. Insbesondere bei Schließungen der Strecken Brenner, Selzthal oder Pyhrn. Die ÖBB haben die Tauernbahnstrecke in den letzten Jahren an vielen Stellen saniert, modernisiert und durchlässiger gemacht und die Tauernachse auf die kommenden Belastungen vorbereitet. Ob die neuen Lärmschutzwände der besonderen Schallausbreitung im Gebirgstal und den Grenzwerten standhalten, wird beobachtet werden. Lärmmäßig befriedet ist die Tourismus- und Kurregion Gasteinertal damit jedenfalls allemal nicht.
18.04.2016 15:19 von Markus Pointinger
Die Umweltanwälte Österreichs sprechen sich in einer gemeinsamen Petition bei Umweltminister Rupprechter und Gesundheitsministerin Oberhauser gegen eine Verlängerung der Zulassung des nicht-selektiven Blattherbizids Glyphosat aus.
05.02.2016 17:48 von Markus Pointinger
Mit Schreiben vom 01.02.2016 hat die LUA umfassende Einwendungen gegen die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplans zur Erweiterung der Mönchsberggarage erhoben. Insbesondere die durch einen eigenen Gutachter nachgewiesene erhebliche Luftbelastung und damit Gesundheitsbelastung, aber auch die Lärmbelastung und andere Punkte erfordern zwingend die Durchführung einer Umweltprüfung (SUP) im Rahmen des Flächenwidmungsplanverfahrens. Die Voraussetzungen für eine aufsichtsbehördliche Genehmigung liegen aus fachlicher Sicht jedenfalls nicht vor.
05.02.2016 17:35 von Markus Pointinger
MIt Beschwerde vom 27.01.2016 hat der Umweltanwalt Beschwerde gegen den 380kV-UVP-Bescheid erhoben.
Neben krassen Benachteiligungen der Natur im Rahmen der Landschaftsbewertung und der Vorschreibung von Ersatzmaßnahmen, wurden auch erhebliche Mängel bei der Erhebung und Beurteilung des Artenschutzes festgestellt. Insbesondere die Tiergruppe der Vögel wurde nicht ausreichend mit CEF-Maßnahmen bedacht. Das Auslösen von Verbotstatbeständen wurde nicht ausreichend beurteilt und hätte im Ergebnis zur Versagung des Vorhabens führen müssen.