Beratung für Projektwerber
In den Verwaltungsverfahren gibt es oft unterschiedliche, durchaus berechtigte Interessen, die aufeinandertreffen. Insbesondere für den Projektwerber steht natürlich die Verwirklichung seines Anliegens im Mittelpunkt. Die Aufgabe der Landesumweltanwaltschaft besteht dabei, wie ihr Name bereits verrät, die Interessen von Natur und Umwelt zu vertreten. Aufgrund des zunehmenden Drucks auf Natur, Arten und Landschaft ist es besonders wichtig, ganzheitliche Sichtweisen einzubringen um irreparable Schäden an Umwelt und Natur abzuwenden.
Zur Vermeidung von Konflikten in Verfahren ist es daher wichtig, bereits bei der Planung naturschutzfachliche Anforderungen an Projekte zu berücksichtigen. Deshalb richten wir uns mit unserem Informations- und Beratungsangebot ausdrücklich auch an alle Projektwerber. Denn eine frühzeitige Kontaktaufnahme ermöglicht bereits von Anfang an das Integrieren der natur- und artenschutzrechtlichen Voraussetzungen in die Projektierung. Damit kann „bösen Überraschungen“ im fortgeschrittenen Verfahrensstadium und Verzögerungen sowie wirtschaftlichen und Umwelt-Schäden vorgebeugt werden.
So laufen die meisten Verfahren ohne gröbere Konflikte ab. In den meisten Fällen geht es für die Landesumweltanwaltschaft auch nicht darum, ein Projekt grundsätzlich zu verhindern, sondern im Verfahren durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Verbesserungen für die Natur zu erreichen. Wobei jedoch trotzdem manchmal akzeptiert werden muss, dass eben einzelne Projekte einfach nicht bewilligungsfähig sind, weil z.B. der Standort zu kritisch ist. Aber auch das ist ein wichtiger Hinweis, der im frühen Stadium frustrierten Planungsaufwand und somit Kosten vermeiden kann. (gs)