Balzbejagung wird trotz Verurteilung weitergeführt

 Markus Pointinger  |  

Auerhahn, Birkhahn und Waldschnepfe sollen erneut zum Abschuss freigegeben werden

Weil die Vogelschutzrichtlinie die Jagd in der Fortpflanzungszeit der Vögel verbietet, wurde Salzburg wegen der Bejagung von Auerhahn, Birkhahn und Waldschnepfe während der Balz vom Europäischen Gerichtshof verurteilt (Urteil vom 12. Juli 2007, RS C-507/04). Damit die Balzbejagung aber trotzdem zur gleichen Zeit und in gleichem Umfang wie bisher weitergeführt werden kann, wurde ein „juristisches Gesamtpaket“ ausgearbeitet.

Bereits im Dezember 2007 hat der Landtag – ohne Durchführung eines Begutachtungsverfahrens – eine Änderung des Jagdgesetzes beschlossen. Damit diese Vögel keine Schusszeit aufweisen, welche nach der Vogelschutzrichtlinie im Herbst zulässig wäre, wurden Auerhuhn, Birkhuhn und Waldschnepfe in Salzburg ganzjährig geschont. Diese Schonung besteht allerdings nur auf dem Papier. Denn mit der Schonzeiten-Ausnahmeverordnung sollen die Abschüsse in der Balzzeit noch rechtzeitig für die Balzsaison 2008 wieder möglich werden.

Aus Sicht der LUA sind mit den neuen Regelungen die strengen Bedingungen für eine Ausnahme vom Jagdverbot der Vogelschutzrichtlinie nicht erfüllt und die Bestimmungen des Art. 9 Abs. 1c der Richtlinie nicht korrekt umgesetzt.
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zur Schonzeitenausnahme-Verordnung wurde von der LUA eine Stellungnahme abgegeben, die als Download verfügbar ist.

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