Begutachtung der JagdG Novelle

 Sabine Werner  |  

"Fazit: Eine Erlaubnis der Verwendung von gemäß Anhang VI FFH-Richtlinie verbotenen Mitteln der Tötung, wie die Verwendung von Waffen mit künstlichen Nachtzielhilfen für die nächtliche Jagd u.a. von Biber und in den Anhängen IV und V FFH-Richtlinie geschützten Beutegreifern widerspricht der FFH-Richtlinie und ist daher zu streichen. Die LUA spricht sich daher explizit gegen diese geplante Änderung des Jagdgesetzes aus."

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