Begutachtung der JagdG Novelle
Sabine Werner |
"Fazit: Eine Erlaubnis der Verwendung von gemäß Anhang VI FFH-Richtlinie verbotenen Mitteln der Tötung, wie die Verwendung von Waffen mit künstlichen Nachtzielhilfen für die nächtliche Jagd u.a. von Biber und in den Anhängen IV und V FFH-Richtlinie geschützten Beutegreifern widerspricht der FFH-Richtlinie und ist daher zu streichen. Die LUA spricht sich daher explizit gegen diese geplante Änderung des Jagdgesetzes aus."
