Begutachtung des Entwurfs zur Erlassung einer Maßnahmengebietsverordnung Biber 2025 und 2026
Sabine Werner |
"Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass die Maßnahmengebietsverordnung Biber 2025-2026 zwar in Teilbereichen sinnvolle Maßnahmen zur Entschärfung von Gefahren durch Biberdämme ermöglicht. Sie kann aber erforderliche naturschutzrechtliche Bewilligungen nicht ersetzen. Die Entnahme und Tötung von Bibern ist wenig erfolgversprechend und erfüllt nicht die Erfordernisse an eine Ausnahme aus den Artenschutzbestimmungen, weshalb sich die LUA gegen die Freigabe von 30 Bibern für 2025 und 2026 ausspricht. "
