BMVIT/ÖBB Tauernbahn Gasteinertal: LUA beschwert sich beim VwGH

 Markus Pointinger  |  

Nachdem die Landesumweltanwaltschaft Salzburg in den letzten Jahren zweimal den Verwaltungsgerichtshof zur Frage der UVP-Pflicht des scheibchenweisen Neubaus der Tauernbahn als Hochleistungsstrecke im Gasteinertal bemühen musste, haben die ÖBB im Jahr 2009 über höchstgerichtlichen Zwang endlich das von den lärmgeplagten Gasteinern lang ersehnte UVP-Verfahren beantragt.

Bis auf 12 km im Gasteinertal und bisher ohne UVP wurde bereits die gesamte über 100 Jahre alte Tauernachse zwischen Schwarzach/St.Veit und Spittal als HL-Strecke von den ÖBB neu gebaut.

Anfang März 2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie – BMVIT die UVP-Bewilligung für das 1,7 km lange Teilstück um die Angerschluchtbrücke erteilt. Geprüft wurde allerdings aufgrund verzerrter Angaben in den Antragsunterlagen und entgegen der bisherigen beiden Judikate des VwGH nur eine eingleisige Strecke!

Da über Gutachten im Verfahren nachgewiesen werden konnte, dass einerseits nicht nur eine Gesundheitsgefährdung wegen der Lärmbeeinträchtigung nicht mehr auszuschließen ist und andererseits die Aufhebung des Kurortestatus der Kurgemeinde Bad Gastein medizinisch begründbar wäre, musste der Bescheid des BMVIT nun beim VwGH bekämpft werden.

Dr. Wolfgang Wiener
Umweltanwalt Salzburg, 04.05.2010

LUA VwGH Beschwerde Tauernbahn - UVP-Verfahren 2009 k.pdf (611,5 kB)

Zurück