BMVIT veröffentlicht Edikt UVP-Verfahren A 1 West Autobahn, Halbanschlussstelle Hagenau

 Markus Pointinger  |  

Stellungnahmefrist bis 11.02.2011

Das BMVIT hat heute, 16.12.2010 das Edikt für das UVP-Verfahren A 1 West Autobahn, Halbanschlussstelle Hagenau im Bereich der Gemeinden Salzburg und Bergheim veröffentlicht.

Es handelt sich um eine UVP im sogenannten vereinfachten Verfahren, in dem Bürgerinitiativen nur das Recht auf Beteiligtenstellung mit dem Recht auf Akteneinsicht haben, jedoch über kein Berufungsrecht und kein Beschwerderecht an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts verfügen.

Dem gegenüber besitzen aber anerkannte Umweltschutzorganisationen Parteistellung und Beschwerderecht.

Die LUA verfügt über Parteistellung und Beschwerderecht.

Als Stellungnahmefrist zur Wahrung der Parteienrechte wurde der 11. Februar 2011 festgesetzt. Die offiziellen Unterlagen zum Verfahren befinden sich auf der Homepage des BMVIT unter http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/autostrasse/a1/verfahren/index.html

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