Bundesverwaltungsgericht genehmigt 380 kV Salzburgleitung

 Markus Pointinger  |  

Am heutigen Tage wurde das Erkenntnis des BVwG zum Vorhaben der 380 kV Salzburgleitung zugestellt. Das Gericht ergänzte den bekämpften Bescheid der Salzburger Landesregierung, hält die Stromleitung aber nach wie vor für umweltverträglich. 

Gegen das Erkenntnis wurde die Revision an den Verwaltungsgerichtshof zugelassen, einerseits wegen der Frage ob die Landesregierung überhaupt zuständig war und andererseits wegen eines EuGH-Urteils zu Rodungen im Trassenbereich von Stromleitungen. 

Innerhalb von 6 Wochen ab Zustellung kann eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden. Ob daneben weitere Revisionsgründe zu dem 618 Seiten starken Erkenntnis bestehen, wird geprüft.

Siehe dazu auch die Presseaussendung des BVwG: https://www.bvwg.gv.at/presse/412873.html

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