EAG - Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Gemeinsame Stellungnahme der Umweltanwaltschaften Österreichs

 Markus Pointinger  |  

Die Umweltanwaltschaften sämtlicher Bundesländer Österreichs nahmen zum Entwurf des „Erneuerbaren Ausbau-Gesetz (EAG)“ Stellung. Der Entwurf wurde als grundsätzlich taugliches Instrumentarium begrüßt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Im Ansatz kann die erstmalige Verankerung von einzelnen Naturverträglichkeitskriterien gewürdigt werden, es besteht jedoch aus Sicht der Umweltanwaltschaften Österreichs ein großer Änderungsbedarf, um dem komplexen Gesamterfordernis Biodiversitätsschutz, Energieeinsparung, Energieeffizienz und Ausbau erneuerbarer Energien entsprechen zu können und nicht kontraproduktive Regelungen zu schaffen. Nicht nachvollziehbar und verfassungsrechtlich sowie EU-rechtlich (Beihilfenrecht) bedenklich ist die sachlich nicht gerechtfertigte Bevorzugung der Windkraft.

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