Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 - Begutachtung der Umweltanwaltschaften Österreichs

 Markus Pointinger  |  

Überblick: Der im Entwurf vorgeschlagene Zielwert in Höhe von 920 PJ Endenergieverbrauch im Regeljahr 2030 entspricht nicht den Vorgaben der EU (-36%: 871 PJ) und genügt nicht zur Erreichung der Klimaschutzziele. Neben einer Aufteilung der Energieeinsparungen zwischen Bund und Ländern wird zusätzlich vorgeschlagen die Ziele zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2040 auch nach Sektoren aufzuteilen: hohes Potential und hohe Vorgaben für die Sektoren "Verkehr" und Gebäude", geringeres Potential und geringere Vorgaben im den Sektoren "Energie" und "Industrie". Die Energie- und Klimastrategien der Länder sind nur schwer vergleichbar und müssten aufeinander abgestimmt werden. Auch die starre Aufteilung der Zielwerte zwischen Bund (80%) und Ländern (20%) sollte an die Sektoren "Energie und Industrie", "Verkehr" und "Gebäude" angepasst werden. Im Gebäudesektor verfügen etwa die Länder über einen sehr hohen Gestaltungsraum und könnten 80% der Einsparungsziele übernehmen. Energielieferanten müssen nach dem aktuellen Entwurf keine konkreten Beiträge leisten.

Zurück