Entwurf der Nationalpark-Schutzbestimmungen-verordnung - Begutachtung der LUA
Durch die geplante Verordnung zur Erlassung weitergehender Schutzbestimmungen im Nationalpark Hohe Tauern zur weiteren Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie wird die grundsätzliche Bewilligungspflicht für forstliche Nutzungen in den FFH-Lebensraumtypen eingeführt. Die darin vorgesehenen Ausnahmebestimmungen für Einzelstammnutzungen der Grauerlenwälder, sowie gruppen- und femelartige Nutzungen für die bodensauren Fichten- und die Zirbenwälder sind aber viel zu weitreichend, um den EU-rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Durch die Einführung einer "Bagatellschwelle" von 2000 m² der bewilligungsfreien femelartigen Nutzung von Zirben ohne Einzelfall- und Kumulierungsprüfung ist eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Grundeigentümer bzw. Nutzer aber möglich, sodass es in Summe zu Eingriffen auf deutlich größerer Fläche und zu einer sukzessiven Verschlechterung kommen kann. Auch ein nachgeschaltetes Monitoring ist aber nicht geeignet, dem EU-rechtlich gebotenen Vorsorgeprinzip nachzukommen. Weil mit dem vorliegenden Entwurf die Unionsrechtswidrigkeit nicht beseitigt werden kann, spricht sich die LUA für eine Überarbeitung desselben aus.