EU-Kommission bei Tauernbahn auf LUA-Kurs

 Markus Pointinger  |  

Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Die EU-Kommission hat aufgrund zweier Beschwerden betreffend den zweigleisigen Neubau der Tauernbahn durch das Gasteinertal im laufenden Vertragsverletzungsverfahren die Republik Österreich zur Stellungnahme aufgefordert.

Diesem Bauvorhaben ging ein dreijähriges, im Jahr 2001 abgeschlossenes Mediationsverfahren voran, welches in einem Vertrag zwischen Bürgern, Gemeinden und ÖBB mündete. Grundtenor war, dass für den zweigleisigen Neubau der 100-jährigen Bahnstrecke eine UVP durchzuführen ist.

Den Anlass für die Beschwerden an die Kommission gaben die ÖBB dadurch, dass sie nun einzelne Teilstücke ohne UVP durchzusetzen versuchen. Zum Teilstück "Angerschluchtbrücke - Bahnhof Angertal" ist aus diesem Grund derzeit eine Beschwerde der LUA beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.

Die Kommission hält in ihrem Schreiben an die Republik Österreich u.a. fest: "Daher wären nach Ansicht der Kommission alle 1995 oder danach eingeleiteten Teilverfahren, gerichtet auf eisenbahnrechtliche Baugenehmigung einer UVP zu unterziehen."
Hinsichtlich der Umsetzung der UVP-Richtlinie in Österreich stellt die Kommission zu den nationalen Schwellenwerten des UVP-G und damit in Zusammenhang stehenden zahlreichen Beschwerden in den vergangenen Jahren fest: "Durch die Zerstückelung der Projekte wurden in einer Anzahl von Fällen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt, da die nationalen Schwellenwerte zu hoch bzw. die Kriterien so unzureichend festgelegt sind, dass die übrig gebliebenen Teilprojekte nicht mehr von der UVP-Pflicht erfasst waren. [...] Dieses Problem deutet auf ein möglicherweise strukturelles Defizit bei der Umsetzung und Anwendung der UVP-Richtlinie in Österreich hin."

Die Kommission sei daher weiters der Auffassung, dass die Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus der UVP-Richtlinie "verstoßen hat, indem für den zweigleisigen Ausbau der Hochleistungsstrecke Tauernachse im Bereich des Gasteinertals keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde."

Die Republik Österreich hat bis zum 12.06.2006 Zeit dazu Stellung zu nehmen.

Sollte der VwGH im anhängigen Verfahren dieser Rechtsauffassung der Kommission, welche auch Inhalt der Beschwerde der LUA ist, folgen und die UVP-Pflicht bejahen, wären sämtliche, zu diesem Vorhaben bereits erteilte Bewilligungen mit Nichtigkeit bedroht.

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