Falschmeldung in SN zur Mönchsberggarage

 Markus Pointinger  |  

Die Salzburger Nachrichten berichteten am 11.03.2020 über eine Verzögerung des Baustarts zur Erweiterung der Mönchsberggarage. Grund dafür sei laut Parkgaragen-Geschäftsführer, dass die LUA im Naturschutzverfahren "zwei Mal weitere Unterlagen gefordert" habe, womit man sich wohl  medial wirksam über die LUA beschweren wollte. Die SN druckte den genannten Artikel offenbar ohne weitere Recherche, vor allem aber ohne bei der LUA nachzufragen, obwohl das Hören der Gegenseite eigentlich wichtiger Bestandteil der Pressearbeit wäre.

Richtig ist vielmehr, dass die erste Naturschutzverhandlung im Juli 2019 dazu diente, die Verhandlungsreife des Projekts festzustellen. Aufgrund einer Vielzahl fehlender Unterlagen konnte eine Beurteilung durch den Amtssachverständigen nicht vorgenommen worden. Es wurde einvernehmlich und von Herrn Denk anerkannt eine Nachreichung vereinbart. 

Am 12.12.2019 erreichten die LUA mehrere hundert Seiten neuer Gutachten zur Luft-Schadstoffbelastung, zur Lärmbelastung und zum Verkehr, nicht aber alle im Juli von der Behörde und der LUA bekanntgegebenen erforderlichen Ergänzungen für das Naturschutzverfahren. Diese urgierte die LUA mit Stellungnahme vom 16.01.2020 noch einmal konkret ein. 

Es gibt daher entgegen den von der SN abgedruckten Aussagen von Herrn Denk nur eine Forderung von Unterlagen vom Juli 2019, die von der Parkgaragengesellschaft in mehr als 7 Monaten nicht vorgelegt wurden.

Am Montag den 09.03.2020 fand dazu eine Besprechung im Magistrat statt, die allerdings abgebrochen werden musste, weil zwar die fehlenden Unterlagen inzwischen übermittelt worden waren, Magistrat-Intern aber noch nicht angekommen waren und daher auch noch nicht weitergeleitet werden konnten. 

Die Weiterleitung dieser Unterlagen darf allerdings auch erst dann erfolgen, wenn die Parkgaragengesellschaft eine uneingeschränkte schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers, der Erzdiözese Salzburg, der Behörde vorlegt. Eine solche Zustimmung existiert für die Garagenerweiterung aber noch gar nicht, was bedeutet, dass die Naturschutzbehörde bisher rechtswidrig agierte: ein Verfahren darf nämlich erst dann inhaltlich durchgeführt werden, wenn alle Grundeigentümer uneingeschränkt zustimmen, sonst wäre der Verwaltungsaufwand für die Behörden in vielen Verfahren enorm und vor allem dann umsonst, wenn der Grundeigentümer dann doch nicht zustimmt. 

Die Erzdiözese hat sich bisher in der Öffentlichkeit nicht eindeutig zur Erweiterung der Mönchsberggarage geäußert. In einem persönlichen Gespräch mit der Umweltanwältin tendierte der Herr Erzbischof dazu das Erkenntnis des VwGH abwarten zu wollen, um sicher zu gehen, dass keine umweltrechtlichen Bedenken mehr gegen das Projekt sprechen, damit durch den Baubeginn keine Fakten geschaffen werden, die später schwer rückgängig zu machen sind. Denn die Frage der UVP-Pflicht der Erweiterung und damit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Verfahren ist immer noch nicht abschließend geklärt. 

Ein Baubeginn im Mai wackelt laut Behörde ohnedies auch aufgrund der verzögerten Vorlage von Unterlagen durch die Parkgaragengesellschaft. Sollten diese Unterlagen nun vollständig sein, was von der Behörde noch nicht geklärt werden konnte, kann erst anschließend eine sachverständige Beurteilung vorgenommen werden. Ob Bauausschreibungen für die Baudurchführung bereits ohne Vorliegen eines Bewilligungsbescheids erfolgt sind, ist nicht bekannt. 

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