Flughafen baut rechtswidrig

 Markus Pointinger  |  

Umweltministerium bestätigt diese Rechtsansicht

Derzeit laufen beim Flughafen Salzburg, außerhalb des umzäunten Flughafengeländes, jedoch innerhalb der beabsichtigten Erweiterungsfläche, Bauarbeiten zur Errichtung eines Abstellplatzes für Vorfeldgeräte.

Da sich diese Fläche in der freien Landschaft im Grünland befindet, wäre dafür eine naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich.
Da derzeit aber ein UVP-Feststellungsverfahren über die Auswirkungen der Flughafenerweiterung läuft, dürfen auf den Erweiterungsflächen von Gesetzes wegen keine Bewilligungen erteilt und Maßnahmen durchgeführt werden.

Mit Wissen des Flughafens und der Naturschutzbehörde der Stadt Salzburg hat die LUA diesbezüglich beim Umweltministerium angefragt, welches diese Rechtsansicht schriftlich bestätigt hat. Dieses Schreiben liegt sowohl dem Flughafen als auch der Naturschutzbehörde vor.

Im Wissen um diese Rechtswidrigkeit hat der Flughafen aber nun mit einem Bescheid der Luftfahrtbehörde des Magistrat Salzburg mit den Bauarbeiten begonnen.

Die Landesumweltanwaltschaft hat dies bei der Naturschutzbehörde und dem ressortzuständigen Stadtrat Padutsch zur Anzeige gebracht.

Zurück