GAP - Nationaler Strategieplan - Stellungnahme der Österreichischen Umweltanwaltschaften

 Markus Pointinger  |  

Die Landwirtschaft spielt in der gesamten EU eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung der Biodiversität und der Begrenzung der Klimakrise. Das liegt am großen Flächenbedarf und den seit Mitte des 20. Jhdt. erfolgten Landnutzungsänderungen, die großflächig zu einer Veränderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen geführt haben. Zur Umkehr der negativen Auswirkungen ist ein Wandel zu einer sozialgerechten und umweltverträglichen Landwirtschaft notwendig. Um dies zu erreichen, sind zielgerichtete Förderungen von größter Wichtigkeit.

GAP: Umweltanwaltschaften fordern Umsetzung konkreter Verbesserungen im ÖPUL

Die Landwirtschaft spielt in der gesamten EU eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung der Biodiversität und der Begrenzung der Klimakrise. Das liegt am großen Flächenbedarf und den seit Mitte des 20. Jhdt. erfolgten Landnutzungsänderungen, die großflächig zu einer Veränderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen geführt haben. Zur Umkehr der negativen Auswirkungen ist ein Wandel zu einer sozialgerechten und umweltverträglichen Landwirtschaft notwendig. Um dies zu erreichen, sind zielgerichtete Förderungen von größter Wichtigkeit.

Künftig wird eine „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ als eigene Maßnahme gefördert werden. Dabei sollen präzise Ziele definiert werden, durch die extensive Bewirtschaftungsformen eine Verbesserung für Biodiversität und Bodenschutz erzielen. Diese Maßnahme könnte einen entscheidenden Beitrag in der Erreichung der EU-Zielsetzungen leisten. Fraglich bleibt aber bisher, wie wirksam sich diese Maßnahme umsetzen lässt, weil noch keine expliziten Fördersätze bekannt sind.

Dazu weisen wir ausdrücklich auf die umfassende Arbeit von 18 Naturschutzfachleuten zu den Herausforderungen bei ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen und naturschutzfachlichen Empfehlungen für künftige Fördermaßnahmen hin (Eichberger et al. 2019), die hier unbedingt zu berücksichtigen sind. Denn sie umfassen bereits ganz konkrete Maßnahmen und begründete Verbesserungsvorschläge zur Zielerreichung. Die Umsetzung dieser Forderungen sind unbedingt notwendig, um die Biodiversität und den Naturhaushalt samt seiner Ökosystemleistungen zu schützen und den European Green Deal erfüllen zu können.

Neben Hecken, Feldgehölzen und Obstbaumbeständen wichtig sind auch attraktive Prämien für Flächen, die später als üblich gemäht werden, als auch Förderungen für einmähdige Magerstandorte mit geringem Heuertrag sowie die Anwendung einer naturkonformen, tierschonenden Mähtechnik, Brache- und Wiesenrandstreifen, auch entlang von Waldrändern und Gewässern. Dies ist insb. auch für den Insektenschutz (Heuschrecken, Schmetterlinge und Libellen) wichtig.

Gezielt gefördert werden müssen auch für Amphibien und Reptilien wichtige Strukturen wie Steinmauern, Lesestein- und Totholzhaufen, feuchte und staunasse Mulden, sowie Vogelansitzwarten (z.B. für Braunkehlchen, Neuntöter und Greifvögel) auf Schlägen.

Auf Weideflächen sind attraktive Prämien zur Auszäunung von ökologisch bedeutenden Lebensräumen wie Mooren und Feuchtflächen notwendig, als auch eine Beschränkung der Tierzahl und Förderung spezieller Haustierrassen für den Erhalt von Mager- und Hutweiden, standortangepasste Almbewirtschaftung und Tierwohl, Festmistsysteme und Kompostierung.

Für Äcker ist nicht nur der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel sowie Erosionsschutz wichtig, sondern auch die Förderung des Humusaufbaus, stickstoffbindender Pflanzen und Zwischenfruchtanbau, Humuserhalt und Bodenschutz sowie Schutz von Lerche und Kiebitz durch sog. „Kiebitz-Äcker“ und „Lerchenfenster“.

Im Detail nachzulesen in:

https://www.hausdernatur.at/files/media_hdn/downloads/publikationen/mitteilungen_hdn/2019/01_Eichberger%20et%20al.%202019.pdf

GAP - Nationaler Strategieplan - Gemeinsame Stellungnahme der österreichischen Umweltanwaltschaften

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