HASt Hagenau - UVP-Verfahren Teil 2
Markus Pointinger |
Teilkonzentriertes UVP-Verfahren für Naturschutz, Wasserrecht und Landesstraßengesetz
Eine Besonderheit des UVP-Rechts ist die Bevorzugung von BMVIT-Verfahren für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken. Diese Verfahren werden nicht gesamthaft abgehandelt, sondern aufgeteilt nach Bundes- und Landesgesetzen. Die UVP-Genehmigung wurde so vom BMVIT bereits am 18.01.2013 erteilt und damit die Schranken für die nachfolgenden Verfahren festgelegt.
Nunmehr folgen die Landesverfahren für Naturschutz, Wasserrecht und Landesstraßengesetz. Edikt und Stellungnahme der LUA sind im Bereich Stellungnahmen einsehbar.