Keine Bewillingung für Piesendorf Hochsonnberg

 Markus Pointinger  |  

Umweltsenat bestätigt LUA: kein öffentliches Interesse

LUA-PRESSE vom 15. Juni 2012

KEINE BEWILLIGUNG FÜR SCHIGEBIETSERWEITERUNG PIESENDORF – HOCHSONNBERG

Unabhängiger Umweltsenat: kein öffentliches Interesse

Der Unabhängige Umweltsenat in Wien hat mit dem heute früh zugestellten Bescheid vom 12. Juni 2012 (US 4B/2011/16-85) entschieden, dass den Berufungen

  • der Salzburger Umweltanwaltschaft
  • des Österreichischen Alpenvereins 
  • des Österreichischen Naturschutzbundes, Landesgruppe Salzburg
  • der Bürgerinitiative „Rettet den Hochsonnberg“ und
  • des Anton Lackner (Grundeigentümer)

Folge gegeben wird und der Antrag auf Genehmigung des Vorhabens „Schigebietserweiterung Hochsonnberg“ in der Gemeinde Piesendorf abgewiesen wird.

Aufgrund höchster Wertigkeiten des Gebietes für den Landschaftsschutz und den Artenschutz, konnte bereits in erster Instanz eine Bewilligung nicht erfolgen. Nur ausnahmsweise, über den Nachweis unmittelbar besonders wichtiger öffentlicher Interessen, erteilte die Salzburger Landesregierung eine Ausnahmebewilligung, wogegen sich die Berufungen richteten.

Laut Umweltsenat liegt aber u.a. aus folgenden Gründen kein öffentliches Interesse vor:

  • zu niedrige Höhenlage, erhöhte Schneeschmelze durch erhöhte Sonneneinstrahlung (Süd-West-Lage), dadurch zu frühe Schließung im Spätwinter
  • Sicherung der Schneedecke nur mittels durchgehender und aufwändiger künstlicher Beschneiung möglich
  • Keine Attraktivierung eines hochgelegenen Schigebietes
  • Richtwerte für Pistenbreiten laut Richtlinien des Landes werden im überwiegenden Teil des Projekts nicht eingehalten.

Eine mögliche weitere Verbindung von Piesendorf nach Kaprun sei nicht Teil des Projektes und daher unbeachtlich gewesen, laut Umweltsenat wäre dies aber auch nur ein Teilelement und nicht allein ein maßgebliches öffentliches Interesse. 

Die Umweltanwaltschaft freut sich, dass ihre seit Anbeginn des Vorhabens fachlich untermauerte kritische Haltung nunmehr letztinstanzlich bestätigt wurde!

Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, 15. Juni 2012

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