Keine UVP für Klärschlammverbrennung/Scheffau

 Markus Pointinger  |  

Berufung der LUA abgewiesen

Der Umweltsenat hat in seinem Bescheid vom 09.08.2004 die Berufung der LUA abgewiesen und sich der Ansicht der Salzburger Landesregierung angeschlossen, dass für die geplante Klärschlammverbrennung in Scheffau keine UVP durchzuführen ist. Die Entscheidung des Umweltsenates ist für die LUA rechtlich nicht bekämpfbar.

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