Königsleiten: UVP-Entscheidung aufgeschoben

 Markus Pointinger  |  

LUA Presse vom 20.12.2007

Endgültige Entscheidung über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Schigebiet Königsleiten aufgeschoben

Seit beinahe einem Jahr liegt die Frage beim Umweltsenat: benötigen die durchgeführten Schipistenumbauten im Ausmaß von 28 ha eine UVP oder nicht. Diese Frage bleibt trotz Entscheidung durch den Umweltsenat (20.12.2007) weiterhin ungeklärt. Der Umweltsenat ist nämlich zum Ergebnis gekommen, dass er derzeit bei seiner Prüfung der UVP-Pflicht nur eine kleine Fläche von 1 ha berücksichtigen kann, da sämtliche anderen Erdbaumaßnahmen (mindestens 13 ha) naturschutzrechtlich noch gar nicht bewilligt wurden und daher in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden können.

Mit anderen Worten - der Auftrag des Umweltsenates an die LUA lautet: Zurück zum Start, sprich die illegal durchgeführten Maßnahmen müssen zuerst von der BH Zell am See behandelt werden, erst dann kann der Umweltsenat prüfen, ob diese zu einer UVP-Pflicht führen.
Im Ergebnis sehr unbefriedigend für alle Betroffenen.

Ein positives Zeichen für die Natur gibt es aber im Bescheid des Umweltsenates: Er hat klar festgelegt, dass auch der Umbau bestehender Schipisten wie ein Pistenneubau zu behandeln ist, wenn dieser gravierende Veränderungen des Geländes mit sich bringt. Eine UVP-Pflicht für die durchgeführten Maßnahmen ist daher nach diesem Bescheid als sehr wahrscheinlich zu bezeichnen, die endgültige Klärung der Frage wurde aber vertagt.

Dr. Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt
Salzburg, am 20.12.2007

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