Lachmöwen haben nichts zu lachen

 Markus Pointinger  |  
Lachmöwe
Lachmöwe. Foto: Tobias Stenzel

Abschüsse im Vogelschutzgebiet sogar in der Brutzeit

Seit einigen Jahren hat sich im Vogelschutzgebiet Weidmoos eine Brutkolonie von Lachmöwen angesiedelt. Die Rückkehr dieser in Salzburg verschwundenen, ehemaligen Brutvogelart ist ein Erfolg der Vernässungsmaßnahmen, die im Rahmen eines EU-Naturschutzprojektes verwirklicht wurden.

Aber offensichtlich ist die Lachmöwe bei Landwirten und Jägern nicht mehr willkommen: 300 Lachmöwen wurden heuer in der Brutzeit abgeschossen – der Abschuss in der Schonzeit, sogar im Vogelschutzgebiet, war behördlich bewilligt. Auf Anfrage wurde der LUA von der Jagdbehörde lediglich mitgeteilt, dass die Abschüsse unter dem Titel „Maßnahmen zum Schutz des Waldes und landwirtschaftlicher Kulturen“ erfolgten.

Wie die LUA in Erfahrung bringen konnte, bestehen die der Lachmöwe angelasteten „Wildschäden“ im Fressen von Regenwürmern(!?) in den landwirtschaftlich genutzten Wiesen. Gesunde Junghasen, Fasanenküken oder andere Vögel sind durch die Lachmöwe jedenfalls nicht gefährdet. Im Gegenteil – gerade seltene Vogelarten wie Schwarzkopfmöwe, Schwarzhalstaucher oder Seeschwalben nutzen den Schutz der Lachmöwenkolonie, weil sie hier vor anderen Beutegreifern geschützt sind. Die Lachmöwe ist ein Allesfresser. Nahrungsanalysen und Untersuchungen der Nahrungsgebiete belegen, dass die Vögel vor allem leicht verfügbare, häufig wirbellose Tiere fressen. Bei den Regenwürmern werden vor allem die im Zuge der bäuerlichen Bewirtschaftung verletzten Individuen erbeutet.   

Eigentlich ist es unerträglich, dass in der heutigen Zeit bei uns immer noch Vogelarten – wider besseres Wissen – verfolgt werden dürfen und Abschüsse sogar in der Brutzeit genehmigt werden. Die Störung durch die Bejagung in einem speziell zum Schutz von Vögeln ausgewiesenen Europaschutzgebiet, ohne Rücksicht auf die hier brütenden und gefährdeten Vogelarten ist mit nichts zu rechtfertigen! Es stellt sich die Frage, ob das Schweigen der Behörden als  Eingeständnis dafür zu werten ist, dass wieder einmal der Artenschutz mit Füßen getreten wurde (sw).

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