LUA begutachtete Novelle der Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung 2017

 Markus Pointinger  |  

Verbesserungen und Bemängelungen

Die Landesumweltanwaltschaft hat die Novelle der Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung 2017 begutachtet, welche das Salzburger Naturschutzgesetz ergänzt und präzisiert. 

Zahlreiche Änderungen und Vereinfachungen stellen dabei Verbesserungen im Vergleich zur bisherigen Regelung dar. 

Andererseits mussten aber einige Punkte auch kritisiert werden:

  • Das bisher geltende strengere Verbot nicht-selektiver Fang- und Tötungsmethoden wurde artenschutzfachlich nicht nachvollziehbar eingeschränkt. Nicht-selektive Methoden könnten daher in Zukunft bereits bedrohte Tierarten zusätzlich gefährden.
  • Manche besonders geschützte Tierarten (Wildbienen und Hummeln) sollen nur mehr in biotopkartierten geschützten Lebensräumen geschützt sein, fliegen sie außerhalb dieser aber nicht.
  • Auch der Schutz von Hornissen soll nicht in „Hausgärten, Gebäuden und Jagdanlagen wie Wildfütterungen und Hochständen“ gelten, obwohl auch Umsiedlungen möglich wären. 
  • Besonders kritisiert wurde die vollständige Herausnahme aller Heuschrecken aus dem Tierartenschutz, was wieder einmal auf Interventionen der Landwirtschaftskammer zurückgeht. Bei vielen Heuschreckenarten waren im letzten Jahrzehnt massive Rückgänge bis hin zum Aussterben einzelner Arten zu verzeichnen. Die Insektengruppe besitzt aber einen überaus hohen Indikatorwert für naturnahe offene und halboffene Lebensräume. Darüber hinaus sind Heuschrecken im Bundesland Salzburg sehr gut erfasst, es gibt eine eigene Rote Liste und die meisten bedrohten Arten sind auffällig und auch für „Nicht-Spezialisten“ gut unterscheidbar. Bei einer Aktualisierung der Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung dürfen jedenfalls die Heuschrecken nicht fehlen!
  • Letztendlich ebenso nicht nachvollziehbar ist die Streichung von Tierarten, für die es "keine Nachweise mehr" gibt. Eine Streichung lediglich aufgrund des Fehlens aktueller Nachweise ist aus Sicht der LUA nicht gerechtfertigt. Oft ist dies auf geänderte Lebensumstände von ehemaligen Kartierern oder dem Fehlen von Artkennern geschuldet. Als Beispiel für eine dieser „verschollenen“ und im derzeitigen Entwurf gestrichenen Arten ist der Hirschkäfer, von dem erst vor wenigen Jahren ein Nachweis in Hallein mit Foto dokumentiert ist.

Die vollständige Stellungnahme finden sie nachstehend zum downloaden.

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