LUA beruft im UVP-Verfahren Feriendorf Astauwinkel

 Markus Pointinger  |  

Gegen den Bescheid des Amtes der Salzburger Landesregierung, wonach für das Bauvorhaben eines Feriendorfes Astauwinkel mit 100 Ferienhäusern in der Gemeinde Annaberg-Lungötz keine UVP erforderlich sein soll, hat die Landesumweltanwaltschaft nun berufen. Nach Ansicht der LUA wurden eine Reihe von maßgeblichen Flächen zu Unrecht in der Flächenberechnung nicht berücksichtigt, weshalb das Vorhaben den Schwellenwert von 5 ha übersteigt und zwingend einer UVP zu unterziehen ist. Über die Berufung entscheidet nun der Umweltsenat in Wien.
Die Berufung der LUA findet sich im Bereich Stellungnahmen zum Download.

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