LUA-Gegengutachten im UVP-Verfahren Flughafen

 Markus Pointinger  |  

UVP-Pflicht nachgewiesen - EU-Kommission sieht Handlungsbedarf in Ö

LUA-PRESSE vom 04.05.2007:

„Gläserner Flughafen“ und „50.000 haben Parteistellung“ waren zwei Pressemeldungen des Jahres 2005 zum Erweiterungsverfahren des Salzburger Flughafens. Dieses Verfahren war jedoch von vornherein nicht darauf ausgerichtet die Probleme der betroffenen Bevölkerung mit den zunehmenden Störungen durch steigende Flugbewegungen zu behandeln (Prognose 2000 – 2015: +50%) und mündete in einem regelrechten Anraineraufstand sowie der Gründung des Anrainerschutzverbandes Salzburg Airport - ASA.

Die Landesumweltanwaltschaft Salzburg setzte deshalb im März 2006 beim zuständigen Land Salzburg und gleichzeitigem 75%-Mehrheitseigentümer am Flughafen, ein Verfahren in Gang, das klären soll, ob die Erweiterung des Flughafens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen ist. Derzeit läuft gegen die negative Entscheidung der Behörde das Berufungsverfahren beim Umweltsenat in Wien.

Die entscheidende Frage lautet: Bewirkt die Erweiterung des Flughafens eine Zunahme der Flugbewegungen? Während das Gutachten der Luftfahrtbehörde (BMVIT) diese Frage sehr allgemein verneint, zeigt nun ein im Auftrag der Landesumweltanwaltschaft erstelltes und im Berufungsverfahren vorgelegtes Gegengutachten von Univ.-Prof. Dr. Josef Michael Schopf der Technischen Universität Wien, Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik, auf 17 Seiten wesentliche Mängel in der Beurteilung durch das BMVIT, aber auch den vom Gesetz geforderten Zusammenhang auf:

„Die genannten Maßnahmen ermöglichen nicht nur eine kausale Zunahme an Flugbewegungen, sie werden eine solche durchaus auch bewirken...“

Auch beim jüngsten Knalleffekt zum Flughafen Wien Schwechat fungierte der TU-Professor als Gutachter (profil 21.04.2007). Hier war das Land Niederösterreich ebenfalls prüfende Behörde und Eigentümer gleichzeitig, das bezweifelte Gutachten stammte ebenso vom BMVIT. Derzeit bemängelt die Europäische Kommission im laufenden Verfahren gegen Österreich die nicht korrekte Anwendung des UVP-Rechts sowie die „nur bedingt geeignete“ Umsetzung der EU-UVP-Richtlinie in österreichisches Recht und erwägt neben einer Klage vor dem EuGH sogar die Baueinstellung in Wien wegen nicht vorgenommener UVP!

Vor diesem Hintergrund wird die Entscheidung des Umweltsenates zum Salzburger Flughafen mit Spannung erwartet.

Dr. Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt
Salzburg, am 04.05.2007


Die Stellungnahme und das Gutachtenfinden Sie ab sofort im Bereich Stellungnahmen1 zum Download.

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