LUA PRESSE: Bauer sucht Biotop

 Markus Pointinger  |  

Stillschweigende Enteignung oder jahrzehntelange Ignoranz?

LUA-PRESSE vom 22.11.2011

Die Bezirksbauernkammer beschwert sich in „Salzburg Heute“ vom 21.11.2011, dass die Biotopkartierung eine „stillschweigende Grundenteignung“ sei. Dies kann und darf aus Sicht der LUA nicht so stehen bleiben.
Denn richtig ist vielmehr, dass die Biotopkartierung, die nun bereits seit fast 20 Jahren besteht, eine Hilfestellung sein soll. Durch die Kartierung soll man möglichst einfach auf einem Plan erkennen, wo schützenswerte Lebensräume zu finden sind. Die Lagepläne der Biotope liegen in jeder Gemeinde auf und können von jedermann eingesehen werden. Außerdem sind der LUA mehrere Informationsveranstaltungen anlässlich der Kartierung in den 90iger Jahre bekannt, zu welchen sämtliche betroffenen Landwirte persönlich eingeladen wurden. Auch ist die Biotopkartierung frei im Internet einsehbar.

Fraglich erscheint, wieso auch nach 20 Jahren die Bezirksbauernkammer nicht gelernt hat mit diesem Instrument umzugehen. Der Biotopschutz ist bereits seit 1992 im Naturschutzgesetz des Landes Salzburg verankert. Es ist eine reine Hilfestellung, denn alle vom Naturschutzgesetz geschützten Lebensräume werden dadurch erst sichtbar gemacht. Der gesetzliche Schutz bestünde aber auch ohne Kartierung!

Wenn nun die Bezirksbauernkammer sich beschwert, dass sie niemand davon informiert habe, bleibt nur noch zu sagen: Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Es wäre daher dringend an der Zeit all jene, deren Beruf die Arbeit in der Natur ist, endlich ausreichend und umfassend zu schulen über schützenswerte Lebensräume, Tiere und Pflanzen. Denn seit Bestehen der Biotopkartierung kann Jahr für Jahr ein erheblicher Verlust geschützter Lebensräume durch landwirtschaftliche Bewirtschaftung verzeichnet werden, der niemals ausgeglichen worden ist.

Die Diskussionen mit den Bauernkammern sind so alt wie die Biotopkartierung. Selbst das Naturschutzgesetz wurde bereits zugunsten der Landwirtschaft geändert und kleine Biotopflächen aus dem gesetzlichen Schutz entlassen. Der jetzige Vorstoß ist daher nur eine Ausrede. Es geht nicht ums „nicht wissen“, sondern vielmehr noch immer ums „nicht wollen.“

Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, 22.11.2011

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