LUA-PRESSE zu Campingplatzgesetz

 Markus Pointinger  |  

Bezug: salzburg.orf.at "Brisanter Entwurf für Campingplatz-Gesetz"

LUA-Presse vom 19.01.2012

„Schreber-Camping“

Salzburgs Verhüttelung der Zweitwohnnutzung

Bezug: „Brisanter Entwurf für Campingplatz-Gesetz“ salzburg.orf.at 19.01.2012

Während die ÖVP auf der einen Seite gegen immer mehr illegale Zweitwohnsitze anzukämpfen versucht, eröffnet sie auf der anderen Seite allfälligen künftigen Freizeit-Wohnnutzern eine neue Option: ein Häuschen am Campingplatz. 

In sensiblen Lagen wie etwa in Landschaftsschutzgebieten, zumeist an Seeufern, war die bisherige Campingplatznutzung stark reglementiert: so mussten Dauercamper am Ende der Saison ihre Wohnwägen aus den seenahen Flächen des Landschaftsschutzgebietes verbringen und an geeigneten, festgelegten Plätzen über den Winter abstellen. Auch die Platzgestaltung (bspw. keine Zäune etc) war strengen Regeln unterworfen.

Das bisherige „Camp“ als Lager loser nicht fest mit dem Boden verbundener Zelte und mobiler Wohnanhänger mutiert künftig zum „Schreber-Camp“ mit fixen Häuschen. Wer die Plätze der Dauercamper kennt weiß, dass schon heute die einst mobilen Wohnanhänger zunehmend mit dem Boden verwachsen und Gartenzwerge und Blumenbeete die Miniaturanwesen schmücken. Dennoch: bisher war das System „Camping“ auf jederzeitige, einfache und rasche Entfernung ohne Eingriff in den Boden ausgelegt. Künftig sollen die reinen Selbstver- und -entsorger den Ferienhäuschen weichen: Betonfundament, eigener Strom-, Wasser-, Kanalanschluss inklusive?

Noch liegt der LUA kein Entwurf vor, eines ist jedoch bereits jetzt klar: die Raumansprüche von Campingplätzen werden durch den größeren Platzverbrauch der Häuschen steigen. Gerade in Schutzgebieten stellt dies einen weiteren gravierenden und dauerhaften Einschnitt dar. Auch können die fix situierten Objekte außerhalb der Saison nicht mehr aus den sensiblen Lagen verbracht werden. Das Argument der Abrisspflicht nach Nutzungsende ist nicht mehr als eine juristische Notwendigkeit, um eine Baulandwidmung zu umgehen. Und in Wahrheit musste noch kein Campingplatz in vernünftiger Lage zusperren – die Häuschen werden daher Jahrzehnte überdauern. Die Angst vor einer Verhüttelung der Seeufer ist daher mehr als berechtigt. 

Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, 19.01.2012

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