LUA-PRESSEMELDUNG zu Forststraße Thomanalpl in Golling

 Markus Pointinger  |  

LUA-PRESSE vom 04.05.2015:

Forststraße Thomanapl in Golling: Naturschutz gegen sich selbst, gegen Natura 2000 und für die Landwirtschaft?

„Verheerendes Signal nach außen und Bankrotterklärung für Naturschutzlandesrätin“

Die Landesregierung steht massiv unter Zugzwang: sie ist auf Basis von EU-Recht verpflichtet für das Natura-2000-Gebiet Bluntautal dringend erforderliche Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Andernfalls würden die dort besonders geschützten Arten und Lebensräume im schlimmsten Falle aussterben und das Schutzgebiet wäre aufzuheben. Setzt Salzburg hier keine Maßnahmen, drohen ein Vertragsverletzungsverfahren und satte Geldstrafen.

Jeder EU-Mitgliedstaat kann selbst wählen, auf welche Art die Erhaltungsmaßnahmen gesetzt werden. Salzburg hat sich für die Erstellung von „Managementplänen“ im Einvernehmen mit den Grundeigentümern entschieden.

Nun sind aber die Grundeigentümer im Bluntautal dieselben, die im Natura-2000-Gebiet Kalkhochalpen die Forststraße „Thomanalpl“ unbedingt haben wollen: ohne Forststraße keine Zustimmung zu den europarechtlich verpflichtenden Erhaltungsmaßnahmen.

Die Naturschutzbehörde des Landes ist sowohl zuständig für die Umsetzung von Natura-2000, als auch für das Bewilligungsverfahren zu dieser Forststraße. Wohl aus diesem Dilemma heraus, bewilligte die Landesregierung die Forststraße im einen Schutzgebiet, um Erhaltungsmaßnahmen im anderen Schutzgebiet setzen zu dürfen. Zu Unrecht wie das unabhängige und weisungsfreie Landesverwaltungsgericht Salzburg zuletzt entschied. 

Die Beamten wollen diese Niederlage nicht hinnehmen und überzeugten heute die zuständige Naturschutzlandesrätin Dr. Astrid Rössler den Verwaltungsgerichtshof in Wien anzurufen. Dazu Umweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener: 

„Es wäre ein verheerendes Signal nach außen, wenn jetzt der amtliche Naturschutz in der höchsten Schutzkategorie „Natura-2000-Europaschutzgebiet“ gemäß EU-Recht aufgrund einer Zwangslage für die Landwirtschaft und gegen den Naturschutz in die Presche springt und sich gegen eine unabhängige und weisungsfreie gerichtliche Entscheidung stellt! Das wäre eine Bankrotterklärung für die grüne Naturschutzlandesrätin! Ich fordere Sachlichkeit im Naturschutz, die strenge Umsetzung von Natura-2000 und die Rücknahme dieser verfehlten Entscheidung!“

Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, am 04.05.2015

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