LUA-PRESSEMELDUNG zur Umsetzung von Maco und Porsche

 Markus Pointinger  |  

Bescheidauflösung allseits anerkannt - Freigabe unzulässig - möglicher Amtsmissbrauch durch Stadt und Land

LUA-PRESSE vom 22.09.2015

FRAU DR. RÖSSLER: VOR EINEM JAHR HABEN SIE DIE BESCHEIDAUFLÖSUNG BEI MACO/PORSCHE ÖFFENTLICH VERKÜNDET.

Heute arbeiten Stadt und Land unisono an der Bescheidumsetzung. Ist das nicht Amtsmissbrauch?

 

Der Bescheid hat sich aufgelöst:

Am 28. Juli 2014 vermeldete das von LH-Stv.in Dr.in Astrid Rössler geleitete Naturschutzressort des Landes Salzburg nach einer Besprechung bei ihr über die Landeskorrespondenz: 

„Auf Grund der nicht zeitgerecht erfüllten Auflage ist nach übereinstimmender Rechtsmeinung von Landeslegistik, Naturschutzressorts von Stadt und Land Salzburg und der LUA damit der Bescheid erloschen. Bei einem Gespräch zwischen den zuständigen Ressorts von Land, Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler, und Stadt, Stadtrat Johann Padutsch, sowie der LUA wurde zur weiteren Vorgangsweise festgehalten, dass die Naturschutzabteilung des Landes dies nun dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mitzuteilen hat, der das Land zur Stellungnahme dazu aufgefordert hat.“

Bis heute hat sich der Verwaltungsgerichtshof noch nicht dazu geäußert. Auch liegt keine gegenteilige öffentliche Äußerung dazu vor. 


Fortführung der Arbeiten und Unterstützung durch die Behörden: Amtsmissbrauch?

Seither wurde von Maco und Porsche dennoch im Salzachauwald weitergearbeitet, um den Bescheid und die Erweiterung trotzdem umzusetzen.

In einer ganzen Reihe von Anzeigen und Anträgen verwies die LUA in den letzten eineinhalb Jahren auf diese rechtswidrig durchgeführten Arbeiten und forderte Baueinstellungen: die zuständige Stadt Salzburg ignorierte bisher diese Eingaben. Die Stadt unterstützt die Firmen weiter bei der Umsetzung des nicht mehr existenten Bescheides. 

Stadt und Land gehen offenbar – abweichend von der gemeinsam und öffentlich festgestellten Bescheidauflösung – de facto nach wie vor von der Gültigkeit des Bescheides aus und unterstützen aktuell die Umsetzung der Rodung. Dabei ist die Frist für die Rodung (Fällung und Bodenplanierung) laut Bescheid bereits am 15.09. abgelaufen. 

Diese Handlungen sollen auf Biegen und Brechen die Erweiterungen begünstigen und zur Umsetzung verhelfen, was angesichts der zugrunde liegenden einhelligen Einschätzung der Bescheidauflösung klassischen Amtsmissbrauch darstellen würde.

 

Voraussetzungen für eine Freigabe des Baufeldes liegen nicht vor:

  • Gestern hat ein Sachverständiger des Landes dem Naturschutz-Sachverständigen der Stadt widersprochen und die Freigabe des Baufeldes aus Sicht des Pflanzenartenschutzes erteilt. Dies obwohl er nur im Frühjahr auffindbare geschützte Pflanzen gestern gar nicht finden konnte und obwohl eine erst im Sommer durchgeführte Verpflanzung gar nicht vollständig sein und erst im kommenden Frühjahr 2016 überprüft werden kann.

  • Die Rodungsfrist des 15.09. soll nun bis in den Oktober verlängert werden. Dazu müsste der – nicht mehr existente – Bescheid abgeändert werden. Offensichtlich soll eine solche Abänderung aber nicht gemacht werden, sondern die Friständerung als geringfügige Änderung bloß zur Kenntnis genommen werden. Damit wir die LUA als Verfahrenspartei ausgeschaltet.
  • Die Rodungsfrist des 15.09. ist aber durch ein Naturschutzgutachten des Landes zum Bescheid begründet und festgelegt: dh wenn die Rodungs- und Bauarbeiten innerhalb der Überwinterungszeit geschützter Tierarten zwischen September und April durchgeführt werden, ist mit einer von der EU verbotenen Beschädigung oder Vernichtung von gerade genutzten Überwinterungsruhestätten und damit direkten Individuenverlusten auszugehen. Dies betrifft insbesondere Äskulapnatter und Zauneidechse. Dem Vernehmen nach soll aber die zoologische Sachverständige des Landes kurzerhand ihr eigenes Gutachten widerlegen und eine Freigabe erteilen. 
  • Diese Freigabe aus Sicht des Tierartenschutzes ist aber nicht zulässig: die LUA hat mehrmals im letzten Jahr nachgewiesen, dass die mangelhaft arbeitende Ökologische Bauaufsicht keine fachgerechte Abzäunung und Absiedlung der gefährdeten Arten durchgeführt hat. Aktuell sind die aufgestellten Barrieren und Fangzäune nicht gewartet, zum Teil überwachsen und daher unwirksam. Eine wirksame Absiedlung ist aber Voraussetzung für Rodungs- und Bauarbeiten.

Frau Dr. Rössler: unter Ihrer Federführung wurde die Bescheidauflösung einhellig von allen Beteiligten festgestellt. Und unter Ihrer Verantwortung begünstigt das Land Salzburg nun durch Amtssachverständige Ihres Ressorts die Umsetzung dieses Bescheides und damit möglicherweise Amtsmissbrauch. Die Landesumweltanwaltschaft ist daher gezwungen Sie aufzufordern dazu öffentlich Stellung zu nehmen, bevor irreversible Fakten geschaffen werden.

Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt Salzburg, 22.09.2015

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