LUA und VwGH - Eine Erfolgsgeschichte!

 Markus Pointinger  |  

74% aller Verfahren in 25 Jahren erfolgfreich abgeschlossen

LUA-Presse vom 20.10.2010

Ein oft strapaziertes Vorurteil gegenüber der LUA lautet: "Die LUA beschwert sich ständig beim VwGH, verzögert unnötig Verfahren und verprasst damit Unmengen an Steuergeldern!"

Aus Anlass des jüngsten "bahnbrechenden" VwGH-Erkenntnisses im Tauernbahn-UVP-Verfahren hat die LUA ihre Statistik über 25 Jahre VwGH-Verfahren veröffentlicht und stellt damit dieses Vorurteil richtig (siehe link).

Das Tauernbahn-Erkenntnis beweist, dass eine zurückgewiesene Beschwerde nicht gleichzeitig auch eine verlorene Beschwerde sein muss: der VwGH gab der LUA Recht und urteilte, dass auch gegen eine Entscheidung des Verkehrsministeriums eine Berufung – wie in jedem anderen Verfahren auch - möglich sein muss.

74 % aller VwGH-Verfahren konnten so seit dem 25jährigen Bestehen der LUA erfolgreich abgeschlossen werden. Pro Jahr wird aus einer Anzahl von durchschnittlich 1000 Verfahren im Land Salzburg nur rund 1mal Beschwerde an den VwGH erhoben, das entspricht rund 0,1% aller Fälle.

In den VwGH-Verfahren der LUA ging und geht es fast immer um grundlegende Natur- und Umweltschutzthemen, und nicht, wie manchmal dargestellt, um irgendwelche Kleinigkeiten oder um ein Verfahren zu verzögern.

All dies zeigt den verantwortungsvollen Umgang mit dem Instrument der höchstgerichtlichen Beschwerde.

Dazu Umweltanwalt Wiener: „Das Recht den Verwaltungsgerichtshof anrufen zu können, ist für die Landesumweltanwaltschaft ein ganz bedeutender Faktor, um als unabhängiger und weisungsfreier Anwalt die Umwelt und Natur Salzburgs ehrlich und kraftvoll verteidigen zu können!“

Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, 20.10.2010

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