MACO und Porsche weder entscheidungsreif noch bewilligungsfähig

 Markus Pointinger  |  
GLT Anifer Alterbach
GLT Anifer Alterbach - höchstwertigster Lebensraum seiner Art im Stadtgebiet von Salzburg. Rückt MACO (im Hintergrund) noch näher heran, wird der GLT völlig entwertet.

Kein öffentliches Interesse nachgewiesen - höchste naturschutzfachliche Wertigkeit

Im Verfahren um die Erweiterungen der Firmen MACO und Porsche (26.000 m² Salzach-Auwald sollen in Gewerbeflächen, vorwiegend für Parkplätze, verwandelt werden) übermittelte die Berufungsbehörde der Landesumweltanwaltschaft ein Gutachten dreier Amtssachverständiger für Naturschutz sowie ein Gutachten zum öffentlichen Interesse zur Stellungnahme bis 24. Mai.

Das Naturschutzgutachten hat dabei in treffender Weise die Höchstwertigkeit des betroffenen Salzach-Auwalds für Landschaft, Erholung und in erster Linie für den Artenschutz herausgearbeitet. Das Vorkommen Anhang IV geschützter Tier- und Pflanzenarten nach FFH-Richtlinie stellt dabei einen der Höhepunkte dar. Die Auswirkungen der Erweiterungen gemäß Gutachten würden jahrelange, exakt aufeinander abgestimmte Maßnahmen und Vorleistungen bedürfen, um dann - nach Durchführung eines Monitorings und positiver Ergebnisse daraus - die Erweiterungsflächen frei geben zu können. Eine Bedingung dabei ist die Neuanbindung oder Neuherstellung bisher von den Arten nicht besetzter Gebiete, um den Verlust des Lebensraumes ausreichend kompensieren zu können. Außerdem wären wesensverändernde Projektänderungen erforderlich, um den Ergebnissen des Gutachtens gerecht werden zu können. Das derzeit vorliegende Projekt ist aber jedenfalls nicht bewilligungsfähig.

Das ebenso zur Stellungnahme übermittelte Gutachten zur Beurteilung des Vorliegens öffentlicher Interessen hat die LUA durch Univ.Prof. Dr. Michael Getzner, Institutsvorstand des Department für Raumplanung der Technischen Universität Wien, Fachbereich Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik im Department für Raumplanung überprüfen lassen. Univ.Prof. Dr. Getzner kommt darin zu zwei essentiellen Schlüssen:

  1. Das Gutachten weist schwerste Mängel auf. Die angewandte Methode ist weder wissenschaftlich haltbar noch im Detail nachvollziehbar. Ein öffentliches Interesse kann auf dieser Basis nicht begründet werden, d.h. es liegt kein Nachweis für ein öffentliches Interesse vor.
  2. Die Beurteilung der regionalwirtschaftlichen bzw arbeitsmarktpolitischen Relevanz ist so mangelhaft, dass das Gutachten eine Aussage über das öffentliche Interesse nicht treffen kann. 

Auf Basis dieses Gutachtens kann aus Sicht der Raumordnung, Regionalwirtschaft und Arbeitsmarktpolitik daher nicht auf ein sehr hohes öffentliches Interesse geschlossen werden. Die LUA hatte den von der Naturschutzbehörde bestellten nichtamtlichen Sachverständigen bereits im Vorfeld wegen begründeter Zweifel an der Unbefangenheit und Fachkunde abgelehnt. 

Zusammengefasst liegt daher weder ein nachgewiesenes öffentliches Interesse für die Betriebserweiterungen vor, noch ist die Erweiterung naturschutzfachlich bewilligungsfähig.

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