Mönchsberggarage: „Ein Bau zum Wohle der Natur?“

 Markus Pointinger  |  
Möchsberggarage Bauzeit Übersicht
Möchsberggarage Bauzeit Übersicht, Quelle: Projekt

oder „Das falsche Spiel mit dem Naturschutz“

LUA-PRESSE vom 27.10.2014

Angesichts der jüngsten Medienoffensive des Herrn HR Denk, der sich mit seiner Mönchsberggarage neuerdings gerne als Naturschützer positioniert sehen möchte, gilt es einige wichtige Punkte klarzustellen:

1. Das nunmehr als „neu“ präsentierte Naturschutz-Gutachten stammt vom Oktober 2013. Es stammt nicht vom „Haus der Natur“ (lt. SN vom 25.10.2014), sondern von einem privaten Planungsbüro, welches von derartigen Naturschutzplanungen das Einkommen für die Mitarbeiter lukriert. Dass die Gutachter auch immer wieder für das Haus der Natur tätig sind, hebt nicht den Status des Gutachtens. 

2. Dieses Gutachten bezieht sich auf einen alten Projektstand: auf dem im ORF gezeigten Plan ist noch von einer „potentiellen Baustraße“ zwischen Brunnhausgasse und Sinnhubstraße die Rede. Auch die Variante eines möglichen Förderbands zur Fürstenallee ist enthalten. Eingereicht wurde aber die Variante Baustraße entlang der Wohngebäude. Sie führt über die Wiese zur Sinnhubstraße.

3. Die Zwischenlagerung des Gesteins erfolgt nicht wie berichtet auf den Wiesen beim Tunnelportal, sondern auf  6.000 m² Wiesen entlang der Wohngebäude links und rechts der Baustraße zur Sinnhubstraße. 

4. Die Zielsetzungen der Gutachter und ihre fachlichen Schlüsse vom Oktober 2013 zum alten Projektsstand sind durchaus nachvollziehbar. Ihre Planungen zur Verbesserung der Situation für einige geschützte Arten machen Sinn – ob mit oder ohne Garage. 

5. Entgegen den eigenen Beteuerungen seitens der Gutachter ziehen sie ihre Schlüsse aber dennoch nur nach den Vorgaben des Herrn HR Denk:

Herr HR Denk hat im Projekt zwar nicht beantragt, es solle ein Tunnelportal verbleiben.

Herr HR Denk hat im Projekt aber nirgends ausdrücklich ausgeführt, dass eine vollständige Wiederherstellung des bestehenden Urgeländes (also eine Einschüttung des Tunnelportals) erfolgt.

Herr HR Denk hat durch seine Parkgaragengesellschaft selbst ein Protokoll seiner Anrainer-Information verfasst, in welchem er wie folgt argumentiert:

„Die Notausfahrt wurde nicht von der SPG geplant, sondern von der Feuerwehr gewünscht. Bei Projektumsetzung wird die Behörde klären, ob eine Notausfahrt kommt oder nicht. Der Einfahrts-Stollen bleibt voraussichtlich rohes Gestein. Sollten starke Wassereinschlüsse gegeben sein, wird Gestein gespritzt. Endgültig kann man das erst während des Ausbruchs klären. Die Notzufahrt wird begrünt, nicht sichtbar sein und gilt nicht als Bauwerk. Der Stollen soll nicht wieder zugeschüttet werden. Der Zugang zum Stollen aus der Garage wird mit einer Stahltüre abgeschlossen. Der Eingang aus dem Nonntal mit einer Gittertüre versehen.“

 Dies wurde auch dem zuständigen Regierungsbüro so kommuniziert.

Dem Umweltanwalt wiederum hat er gemailt, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt würde. 

Die offizielle Sprachregelung lautet daher: „Gemäß Projekt gibt es kein Tunnelportal, sondern eine vollständige Wiederherstellung der Natur. Sollte die Behörde aber anderes vorschreiben, müsse man sich dem beugen und eine Zufahrt belassen.“

Der zielgerichtete Auftrag des Herrn HR Denk an die Naturschutz-Gutachter lautet daher: „Beurteilung einer vollständigen Wiederherstellung der Natur mit Einschüttung des Tunnelportals und Errichtung von Amphibiengewässern an dieser Stelle.“ 

6. Mit diesem Naturschutz-Gutachten aus 2013 zu einem veralteten Projektsstand versucht Herr HR Denk einer UVP zu entgehen: derzeit läuft die Prüfung, ob die Auswirkungen der Mönchsberggarage eine UVP auslösen oder nicht. Das Projekt wurde bewusst als „Idealprojekt“ eingereicht. Da u.a. der Verbleib eines Tunnelportals aber eine UVP auslösen würde, möchte man sich ein Portal aber lieber vorschreiben lassen. Aufgrund einer Beschwerde der LUA hat diese Frage derzeit das Bundesverwaltungsgericht in Wien zu lösen (Beschwerde auf www.lua-sbg.at).

7. Bei den Gutachtern nachgefragt, könne im Falle des Verbleibs des Tunnelportals keine solche Verbesserung für die Natur erreicht werden, wie sie im Gutachten beschrieben wurde.

8. Dass der Wunsch nach einem Verbleib eines Tunnelportals besteht, beweisen auch die jüngsten Gerüchte: angeblich wolle man der Öffentlichkeit den Verbleib des Tunnelportals mit einem Geh- und Radweg ins Zentrum schmackhaft machen. So sollen alle etwas davon haben. Die Natur bleibt da aber nur Dritter.


Herr HR Denk: Ich erinnere Sie an dieser Stelle an Ihr damaliges Versprechen, dass das EM-Stadion zurückgebaut werde. Heute instrumentalisieren Sie Naturschutz-Gutachter für Ihre Zwecke. Ihre Versprechen sind offenkundig so wenig glaubwürdig, wie Sie ein Naturschützer sind.

 

Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, 27.10.2014

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