Mönchsberggarage - Luftgutachten der LUA bestätigt UVP-Pflicht

 Markus Pointinger  |  

Sachverständiger stellt Mängel und massive Unterschätzung fest

Die Landesumweltanwaltschaft Salzburg hat in dem vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien laufenden Beschwerdeverfahren um die Mönchsberggarage (UVP-Feststellungsverfahren) ein privates Gutachten zur Frage der Umweltauswirkungen der Garagenerweiterung auf die schon vorhandene Luftbelastung und deren UVP-Relevanz eingeholt. Dieses Gutachten stellt eine Vielzahl gravierender Mängel im bisherigen Verfahren, insbesondere in den von der Parkgaragengesellschaft vorgelegten Unterlagen (Verkehrsgutachten und Luftuntersuchungen) fest. 

So wurde laut LUA-Gutachter die Zunahme des Verkehrs um den Faktor 1:5 unterschätzt, was auch höhere Emissionen zur Folge hätte, die bisher unbeachtet geblieben sind. Weiters wurde die Feinstaubbelastung während der Bauphase unterschätzt. Ausbreitungs- und Berechnungsmodelle wurden nicht am Stand der Technik verwendet, Beurteilungspunkte wurden zu weit entfernt von den Emissionen gewählt. Im Projekt vorgesehene Minderungsmaßnahmen seien nicht gesichert wirksam. 

Insgesamt zeichnet sich ein Bild tatsächlich höherer Umweltauswirkungen als bisher angenommen. Der Sachverständige der LUA gibt abschließend an, es sei „damit zu rechnen, dass die gegenständliche Garagenerweiterung sowohl in der Bauphase als auch im Betrieb zu mehr als geringfügigen, d.h. wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft bzw. Mensch (menschliche Gesundheit) führen wird.“ Diese Beurteilung ist nach Ansicht der LUA jedenfalls UVP-auslösend.

Die Stellungnahme der LUA und das Gutachten wurden am 29.01.2015 dem Bundesverwaltungsgericht übermittelt.

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