Negativer UVP-Bescheid für Golfplatz Anif

 Markus Pointinger  |  
Die Kaiserwiese im Projektgebiet
Die Kaiserwiese im Projektgebiet (Foto: LUA)

Die Landesumweltanwaltschaft Salzburg begrüßt mit Freude die Entscheidung der Salzburger Landesregierung nach Jahrzehnten voll kontroverser Diskussionen und rechtlicher Querelen nun endlich einen Schlussstrich unter den Golfplatz Anif zu ziehen und dessen Genehmigung zu versagen!

Die Behörde nahm das Forstgesetz zum Anlass der Versagung und verzichtete auf die Prüfung weiterer Versagungsgründe: derer hätte es jedenfalls ausreichende und eindeutige gegeben: Widerspruch zum Landschaftsschutzgebiet, zum Artenschutz, zum Sachprogramm Golfanlagen, zum Bodenschutz uvm. 

Für die Betreiber wäre es nun an der Zeit diese seit jeher bekannten Fakten und den aus sachlichen Gesichtspunkten zu erwartenden Verfahrensausgang einzugestehen und den Fall auch rechtlich ruhen zu lassen. 

Blicken wir gemeinsam nach vorne und sehen wir diese Entscheidung als Chance dieses Stück einzigartige Natur, deren vom Aussterben bedrohte Arten und deren geschützte Landschaften im Süden der Stadt Salzburg für unsere nachfolgenden Generationen zu erhalten!

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