Neuer UVP-Feststellungsantrag zum Ausbau der Mönchsberggarage
LUA-Presseaussendung vom 23.09.2016
Die Salzburger Parkgaragen GmbH hat beim Amt der Salzburger Landesregierung die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung des Bautunnels beantragt. Dazu fand am Mittwoch eine mündliche Verhandlung statt.
Da für die ursprünglich projektierte Tunnelvariante nicht alle betroffenen Grundeigentümer zugestimmt hatten, musste die SPG ihr Projekt wesentlich ändern. Beantragt wurde nun der Tunnelanstich im Bereich des Sedlmayrweges, im Hang unterhalb des Bürgermeisterlochs. Der Bautunnel muss in der Folge sowohl die mittelalterlichen Stollen des Almkanals und des Quellstollens überqueren, sowie an der selben Stelle die historischen Stadtmauern, insbesondere die Lodron´sche Mauer, unterqueren.
Umweltauswirkungen aufgrund der geologischen Verhältnisse auf den Denkmalschutz, auf das UNESCO Welterbe, auf die Wasserrechte aus der Wasserversorgung der Altstadt durch den Almkanal sowie die Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet durch sichtbar verbleibende Stützmauern und Veränderungen des Geländes sowie auf den Artenschutz im Bereich des Eingriffs wurden von der UVP-Behörde bisher noch nicht darauf geprüft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Die Bürgerinitiative gegen den Ausbau der Mönchsberggarage beauftragte den bereits beim Bau der bestehenden Mönchsberggarage befassten Baugeologen Univ.Prof.i.R. Dr. Georg Spaun mit geologischen Untersuchungen. Dieser stellte in seinem Gutachten mangelhafte Untersuchungen und konkrete Gefährdungen der historischen Bauwerke fest.
„Da die Projektänderungen und die daraus zu erwartenden Umweltauswirkungen derart gravierend sind und diese Auswirkungen bisher noch nicht auf ihre UVP-Relevanz geprüft wurden, sehe ich mich meinem gesetzlichen Auftrag gemäß verpflichtet, einen ergänzenden UVP-Feststellungsantrag zu stellen“, so Umweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener.
Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, 23.09.2016