Neues Jagdgesetz bleicht EU-rechtswidrig
LUA Presse vom 27.11.2007
Salzburg wurde wegen der Balzbejagung bei Auerhahn, Birkhuhn und Waldschnepfe vom EuGH im Juli 2007 verurteilt. Trotzdem soll das neue Jagdgesetz auch weiterhin den Abschuss der Vögel bei der Balz ermöglichen. Damit werden die Bestimmungen der EU-Vogelschutzrichtlinie umgangen.
Morgen soll die Änderung des Jagdgesetzes beraten und beschlossen werden. Die brisanten Gesetzesstellen wurden im offiziellen Begutachtungsverfahren nicht vorgelegt – sie sollen offensichtlich morgen heimlich, still und leise durchgeboxt werden. Die LUA hat davon erst am Montag zufällig erfahren.
Die EU-widrige Jagd soll durch Gesetzesstellen möglich werden, die dermaßen verwirrend formuliert sind, dass die Folgen nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Damit soll der EuGH ausgebremst und den Waidmännern auch weiterhin der Schuss auf den balzenden Hahn ermöglicht werden.
Die LUA wird nicht nur bei der morgigen Landtagssitzung die EU-Widrigkeit aufzeigen, sondern auch den Weg nach Brüssel antreten.
Dr. Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt Salzburg
Für den Landesumweltanwalt:
Dr. Mag. Brigitte Peer, am 27.11.2007