Pressemitteilung Tauernbahn

 Markus Pointinger  |  

ÖBB missachten Höchstgericht - LUA schaltet Brüssel ein

In einer vor Überheblichkeit strotzenden Stellungnahme zum Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 12.09.2006 kritisieren die ÖBB im trotzigen Ton die angeblich „fehlerhafte Interpretation“ europäischen Rechts und die „bedauerlich eindeutige Judikatur des Europäischen Gerichtshofes“ und stellen sich damit missachtend über die höchstgerichtliche Rechtsprechung.

Wie berichtet hat der Verwaltungsgerichtshof über Antrag der Salzburger Umweltanwaltschaft die UVP-Pflicht für das ÖBB-Projekt „Zweigleisiger Ausbau der Tauernbahn“ im Bereich der Angerschluchtbrücke festgestellt.

Während der zweijährigen Verfahrensdauer zur Klärung der UVP-Pflicht hat das Verkehrsministerium aber bereits das ÖBB-Projekt bewilligt, ebenso liegen die übrigen erforderlichen Bewilligungen vor.

„Wird nachträglich die UVP-Pflicht festgestellt, sind alle bislang erteilten Bewilligungen verpflichtend und unverzüglich für nichtig zu erklären. Es ist nicht Ziel des UVP-Verfahrens den Ausbau zu verhindern, sondern vielmehr die vom Kurtourismus lebende und vom Bahnlärm betroffene Bevölkerung mit einzubeziehen und alle erforderlichen Genehmigungen für den Ausbau in einem einzigen Verfahren aufeinander abzustimmen“, betont Umweltanwalt Wolfgang Wiener.
Die Nichtigerklärung der Bewilligungen ist aber zwei Monate nach der Entscheidung des Höchstgerichts noch immer nicht erfolgt, die ÖBB können trotz UVP-Pflicht einstweilen weiterbauen. „Dies widerspricht der geltenden österreichischen und europäischen Rechtslage“ so Umweltanwalt Wolfgang Wiener.

Die ÖBB bauen weiter, spielen auf Zeit und wollen allein durch Umbenennung des Projektes und Verlegung einer Weiche der UVP-Pflicht entkommen. Damit verhöhnen sie aber das geltende Recht und die Rechtsprechung ebenso wie die betroffene Bevölkerung.

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