Protestnote der Umweltanwälte an OÖ LH Dr. Pühringer

 Markus Pointinger  |  

Österreichs UmweltanwältInnen protestieren gegen die Streichung des Revisionsrechts des OÖ Umweltanwalts an den VwGH. Niemals wurde dieses Rechtsmittel von einer Umweltanwaltschaft mißbräuchlich oder inflationär, sondern stets sparsam und beadcht verwendet. Aber immer ging es um unklare Auslegungen und Richtungsentscheidungen: das muss eine Demokratie aushalten! 

Die WKO-OÖ meinte, seit Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte sei eine Revision nicht mehr erforderlich: "Die zusätzliche Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs ist daher nicht mehr nötig und stellt lediglich das bürokratische Hinauszögern einer durch ein unabhängiges Gericht getroffenen Entscheidung dar."

Damit unterstellen die Initiatoren aber eigentlich, dass das Verfahren vor dem VwGH selbst eine überbordende Bürokratie darstelle. Dieser Ansicht zufolge müsste eigentlich der VwGH aufgelöst werden. Für betroffene Unternehmen soll für den Fall einer Abweisung das Revisionsrecht aber wohl doch erhalten bleiben.

Damit wurde aber das von Anbeginn der Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung zentrale Gleichgewicht der Kräfte nur vermeintlich aufgehoben. Denn das verfassungsmäßig zustehende Revisionsrecht der Geltendmachung von verletzten Verfahrensrechten bleibt davon unberührt.

Diese Entmachtung auf Zuruf ist daher kurzsichtig und ein Zeichen politischer Unsicherheit.

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