Richtigstellung zum Artikel in der „Kronenzeitung“ vom 30.11.2011

 Markus Pointinger  |  

„Nach sechs Jahren: Neuer Lift am Weißsee offiziell genehmigt“

Die Landesumweltanwaltschaft erlaubt sich folgende Punkte des Artikels, welche die Wahrheit nicht vollständig wiedergeben, richtig zu stellen:

Richtig ist vielmehr:

  1. Der Lift wurde letzte Woche von der Seilbahnbehörde überprüft und abgenommen. Er kann daher jetzt allein aus Sicht der Seilbahnbehörde in Betrieb gehen.
  2. Das Beschwerdeverfahren gegen den naturschutzrechtlichen Bescheid vor dem Verwaltungsgerichtshof ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
  3. Von der Naturschutzbehörde wurde kürzlich eine Überprüfungsverhandlung durchgeführt, bei der zahlreiche massive Mängel festgestellt wurden. Auf Grund der derzeit nicht zufriedenstellenden Rekultivierung muss sogar der Naturschutzbescheid und dessen behördliche Frist zur Fertigstellung verlängert werden.
  4. Der Lift wurde nicht nur wegen dem Vorkommen des äußerst seltenen Rotsternigen Blaukehlchens abgelehnt, sondern wegen der massiven landschaftlichen Beeinträchtigung einer unberührten Geländekammer.
  5. Es gab keine 20 Gutachten im naturschutzbehördlichen Verfahren. Außerdem ruhte das Verfahren lange Zeit auf Wunsch der Weißsee Gletscherwelt. Die Verfahrensdauer daher mit 6 Jahren zu beziffern, ist schlichtweg falsch.
  6. Durch den Tauernmooslift stehen den Schifahrern nicht viele neue Pisten offen, sondern lediglich eine Einzige.
  7. Das Kraftwerk Tauernmoos – es wird zu den leistungsstärksten Wasserkraftwerken Österreichs zählen – soll mit einer Leistung von ca. 130 MW wesentlich zur Sicherung des Bahnstromes beitragen. Dieses Vorhaben mit einem ausrangierten Doppelsessellift zu vergleichen, entbehrt jeglicher Rationalität.

Mag. Julia Hopfgartner, Stv. Umweltanwältin
Salzburg, 30.11.2011

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