Richtigstellung zum Forstweg Untersberg

 Markus Pointinger  |  

LUA Presse vom 27.08.2007

Das Team der Landesumweltanwaltschaft Salzburg verwehrt sich gegen die in den Medien veröffentlichten pauschalen Schuldzuweisungen für die Vorkommnisse am Untersberg.

Grundsätzlich kann die LUA aufgrund ihrer Budget- und Personalsituation sowie dem steigenden Aufwand für Bundesverfahren nur an einem gewissen Prozentsatz aller im Land Salzburg durchgeführten Naturschutz-Verfahren teilnehmen. Naturkatastrophen wie der Sturm Kyrill ziehen eine Reihe zusätzlicher Verfahren nach sich. Insbesondere die Ansuchen um Forstwege erhöhten sich drastisch.

In Fällen zeitlicher Verhinderungen oder in denen nicht absehbar ist, dass es Schwierigkeiten geben könnte, vertraut die Landesumweltanwaltschaft daher auf die Fähigkeiten der Naturschutzbehörden. Dabei ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass in diesen Verfahren nicht nur die Naturschutzbehörde mit ihren Sachverständigen, sondern auch ein eigens vom Land Salzburg bestellter Naturschutzbeauftragter für die Qualität der Bewilligungen verantwortlich zeichnen.

Doch selbst bei oftmals ausreichenden Vorschreibungen durch die Behörde ist ein Ansteigen von Fällen zu bemerken, in denen sich der Bauherr über diese Bescheide hinwegsetzt und nach eigenem Augenmaß baut. Hier müssen die Behörden mehr dagegen halten.

Das Team der LUA kommt den gesetzlich auferlegten Pflichten ihren Ressourcen entsprechend bestmöglich nach und ist auch stets darauf Bedacht Missständen nachzugehen und diese aufzuzeigen. Eine Pauschalverantwortung für etwaige Fehler von Behörden oder das Verhalten von Bauherrn kann jedoch nicht übernommen werden!

Bei wem hier der Fehler liegt wird noch zu klären sein. Letztendlich zeigt dieser Fall aber jedenfalls auf was passieren kann, wenn die LUA einmal nicht dabei ist.

Salzburg, am 27.08.2007

Zurück