Schigebiet Hochsonnberg in Piesendorf: UVP-Antrag weist Umweltverträglichkeit nicht nach

 Markus Pointinger  |  

Wie die LUA bereits in den Vorprüfungsverfahren der letzten Jahre immer wieder angemerkt hatte, widerspricht die Schigebietserweiterung der Schmittenhöhebahn AG am Hochsonnberg in Piesendorf einer Reihe gesetzlicher Grundlagen und greift in einen äußerst hochwertigen Naturraum ein. Nach Ansicht der LUA liegt eine den Schirichtlinien des Landes widersprechende Neuerschließung ebenso vor wie eine den Beschneiungsrichtlinien des Landes widersprechende Neuanlage auf einem südexponierten Hang mit grenzwertiger Höhenlage.Neben dem Klimaschutz findet auch die Alpenkonvention keine Berücksichtigung.

Die geplanten Pisten erweisen sich laut Antrag für attraktive Wiederholungsfahrten als ungeeignet. Sie beinhalten schmale und/oder steile Passagen, Notwege, eine Flaschenhalssituation mit etlichen Gefahrenpotentialen.

Der hochwertige unberührte Naturraum beinhaltet eine reiche Vielfalt an Arten, insbesondere Vogelarten, deren Lebensraum bei Umsetzung zerstört würde. Trotz Kompensationsmaßnahmen ist ein Verschwinden einzelner Arten nicht auszuschließen, insgesamt ist der Eingriff in die Lebewelt daher nicht kompensabel.

Auch das noch technisch unberührte Landschaftsbild würde dadurch erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden.

Aufgrund der Hochwertigkeit des Naturraumes einerseits und der bereits vielfältig vorhandenen Schiräume im nahen Umfeld kann derzeit kein besonders wichtiges unmittelbares öffentliches Interesse erkannt werden, das einen derart gravierenden Eingriff zuließe.

Der UVP-Antrag (UVE-Umweltverträglichkeitserklärung) weist nach Ansicht der LUA die Umweltverträglichkeit des Vorhabens nicht nach. Die vollständige Stellungnahme der LUA dazu kann hier eingesehen werden.

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