Schutz potentieller FFH-Gebiete im Spannungsfeld zwischen Ausweisung und Projektvorhaben

 Markus Pointinger  |  

Gishild Schaufler (LUA Salzburg) und Martin Donat (Umweltanwalt OÖ) in RdU 2014-06, 245

Für potentielle FFH-Gebiete besteht zwar kein grundsätzliches Projektverbot, sehrwohl jedoch ein Verbot der Verschlechterung des ökologischen Wertes des jeweiligenGebiets. Im Einzelverfahren ist nicht nur dem besonderen Schutzregime fürpotentielle FFH-Gebiete Rechnung zu tragen, sondern sind gegebenenfalls auchMaßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des Erhaltungszustands für betroffeneFFH-Schutzgüter vorzusehen, die der Bericht gem Art 17 FFH-RL als in ungünstigemoder schlechtem Erhaltungszustand führt.

Von Martin Donat und Gishild Schaufler

Vollständiger Artikel veröffentlicht in Recht der Umwelt RdU 2014-06, 245

Zurück