Stellungnahme der LUA zum LEP - Landesentwicklungsprogramm (PV- und Windkraftanlagen)

 Markus Pointinger  |  

Bevorzugte Dachflächen-PV braucht Verpflichtung - Umweltprüfung von Wind-Vorrangzonen schwer mangelhaft - LEP bremst nachfolgende Verfahren aus - Neustart der Überarbeitung des Energiesektors Wind und PV erforderlich

Zusammenfassung

  • Das Priorisierungsmodell des LEP zur vorrangigen Errichtung von PV-Anlagen auf Dachflächen ist in seiner jetzigen Fassung “zahnlos” und ermöglicht vielmehr die zunächst zu vermeidende Errichtung von PV-Anlagen im Grünland. Nur wenn (wie in Deutschland) die öffentliche Hand und Private verpflichtet werden, PV-Anlagen auf Dächern zu errichten, kann das Priorisierungsmodell des LEP auch funktionieren.
  • Die Umweltprüfung der Wind-Vorrangzonen ist von schweren Mängeln geprägt und weder geeignet eine Bewilligungsfähigkeit in nachgeordneten Verfahren anzunehmen noch ein besonders wichtiges öffentliches Interesse für eine zukünftige Interessenabwägung festzustellen.
  • Die Verordnung des vorliegenden LEP-Entwurfs in der derzeitigen Fassung ist nicht geeignet, die Energiewende in Salzburg zu beschleunigen, sondern verlagert vielmehr die Konflikte in die nachgeordneten Verfahren, wodurch diese nicht vermindert, sondern vergrößert werden. Aufgrund des hastig übereilten Vorgehens schnellstmöglich Vorrangzonen für Windkraft und Eignungsbereiche für PV-Anlagen auszuweisen und aufgrund der dabei  unvermeidbar in Kauf genommenen Wissenslücken und Verfahrensfehler, muss in der Folge auch mit einer Aufhebung des LEP bzw seiner Verordnung und auch mit einer Aufhebung von Projekt-Genehmigungsbescheiden auf Basis der Rechtsprechung des EuGH gerechnet werden.
  • Es wird daher dringend empfohlen den Prozess zur Neuerstellung bzw Überarbeitung des LEP neu zu planen und neu zu starten, die nötigen Untersuchungen nachzuholen und die Öffentlichkeit frühzeitig bereits in die Erstellung der Vorrang- und Eignungsflächen aktiv miteinzubeziehen.
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