"STÖREN, TÖTEN, VERNICHTEN“ IST KEIN KAVALIERSDELIKT!

 Markus Pointinger  |  

LUA-Presse vom 07.02.2018

“STÖREN, TÖTEN, VERNICHTEN“ IST KEIN KAVALIERSDELIKT!

Umweltanwalt erstattet Anzeige wegen Verstoß gegen Artenschutz

Im März 2009 stellte die Pölzleitner Holz GmbH den Antrag auf Genehmigung einer Abfallbehandlungsanlage, auch für gefährliche Abfälle, auf Flächen des Großgrundbesitzers Maximilian Mayr-Melnhof im Grenzbereich zum Natura 2000 Gebiet Salzachauen, am Fuße des Haunsberges, an der Lokalbahn zwischen Acharting und Pabing. Auf der Fläche selbst befanden sich anfangs hundertjährige Eichen die Teil der straßenbegleitenden Allee waren, Bewaldung und ein altes Forsthaus. Weiter nördlich im Bereich Pabing bestünde dagegen ein bereits gewidmetes Gewerbegebiet mit noch freien Flächen und Lokalbahnanschluss.

Die LUA bekämpft dieses Vorhaben, insbesondere

  • weil der Standort im Waldgebiet völlig sinnwidrig ist und einer nachhaltigen Raumplanung widerspricht
  • weil das Natura-2000-Gebiet Salzachauen angrenzt und erhebliche Auswirkungen darauf nachgewiesen sind
  • weil vom Aussterben geschützte Arten und ihre Lebensstätten (v.a. das alte Forsthaus als geschützte Stätte für Fledermäuse) auf dieser Fläche vernichtet würden.

Trotzdem (oder vielleicht gerade deswegen?), hat der Grundeigentümer Maximilian Mayr-Melnhof im Laufe der Jahre nach und nach alle Lebensraumutensilien, welche die geschützten Arten zum Überleben benötigen, beseitigt:

  • Hundertjährige Eichen (Alleebäume), die für geschützte Fledermausarten verpflichtend zu erhalten waren, wurden gefällt.
  • Der Wald wurde geschlägert, zum Nachteil von Amphibien und Fledermäusen.
  • Die Fläche wurde teilweise aufgeschüttet, zum Nachteil von Amphibien.
  • Gestern, am 06.02.2018, entdeckte Umweltanwalt Dr. Wiener bei einem Lokalaugenschein in anderer Sache zufällig, dass die beantragte Fläche mittels Bagger neuerlich aufgeschottert und befestigt wird und dass das Forsthaus weggerissen wurde. Laut Bauarbeiter werde hier ein Holzlagerplatz errichtet.

Seltsam dabei ist: Mayr-Melnhof beeinträchtigt immer nur die begehrte Gewerbefläche, aber nicht auch die umliegenden Flächen.

Mit zwei Fledermausgutachten (2016 und 2017) konnte die LUA im Dezember 2017 dem Landesverwaltungsgericht nochmals eindeutig nachweisen, dass die beantragte Abfallbehandlungsanlage an diesem Standort nicht bewilligungsfähig ist, weil das Forsthaus als Fortpflanzungs- und Ruhestätte nicht abgerissen werden darf. Der Grundeigentümer, Maximilian Mayr-Melnhof, erteilte dem Umweltanwalt für die Erstellung der Gutachten sogar persönlich seine ausdrückliche Zustimmung. Aus fachlicher und rechtlicher Sicht müsste das Landesverwaltungsgericht allein auf Basis dieser Gutachten das Vorhaben zwingend versagen. Dem ist Mayr-Melnhof nun „zufällig“ zeitlich passend zuvorgekommen: alle Arten und Probleme auf der begehrten Gewerbefläche sind scheinbar beseitigt.

„Das stinkt zum Himmel!“ so Umweltanwalt Dr. Wiener. „Die ehemals naturnahe Waldfläche, auf der ein Gewerbebetrieb errichtet werden soll, ist heute verwüstet, während die angrenzenden Flächen unbeeinträchtigt geblieben sind. Das wird nicht reichen für eine Bewilligung. Ich lasse diese „Zufälle“ nun in alle Richtungen prüfen. Verstöße gegen den Artenschutz sind kein Kavaliersdelikt und nicht nur mit Geldstrafe zu ahnden. Bestimmte Verstöße sind auch gerichtlich strafbar. Gegen vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen den Artenschutz muss mit aller Härte vorgegangen werden, sonst können wir das Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten, gleich wieder vergessen!“ so Wiener abschließend.

Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt  

Salzburg, 07.02.2018

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