Umweltanwälte Österreichs - Gemeinsame Stellungnahme zu geplanter UVP-G Änderung

 Markus Pointinger  |  

Rechtspolitische Demontage der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit zugunsten Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken

Bei der letzten Halbjahrestagung haben die Österreichischen Umweltanwältinnen und Umweltanwälte eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten UVP-G Änderung abgegeben, welche über Initiativantrag von SPÖ und ÖVP kurz vor Weihnachten ins Parlament eingebracht wurde. Mit der gewünschten Änderung soll der alte status quo vor Einzug der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit für Bundesstraßen und HL-Strecken beibehalten und abgesichert werden, wonach Rechtsmittel gegen BMVIT-Bescheide an das neue Bundesverwaltungsgericht von vornherein keine aufschiebende Wirkung haben sollen. 

Damit würde aber die grundlegendste Neuerung der so hochgefeierten Novelle - Entscheidung eines unabhängigen Gerichts in der Sache (und nicht bloß nachprüfend wie bisher der VwGH) VOR Umsetzung eines Vorhabens - zunichte gemacht. Eine rechtspolitische Demontage der Gerichtsbarkeit. 

Zurück