Umweltanwältin veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2018/19
Ein Überblick über 2 Jahre für Natur und Umwelt, Artenschutz und Biodiversität
Landeskorrespondenz vom 26. April 2020:
Landesumweltanwaltschaft: 1.500 Behördenverfahren in zwei Jahren
24 Beschwerden an Verwaltungsgerichte / 600 Verfahren mit Parteistellung / Tätigkeitsbericht 2018 und 2019
Landeskorrespondenz vom 26. April 2020:
Landesumweltanwaltschaft: 1.500 Behördenverfahren in zwei Jahren
24 Beschwerden an Verwaltungsgerichte / 600 Verfahren mit Parteistellung / Tätigkeitsbericht 2018 und 2019
Salzburger Landeskorrespondenz, 26. April 2020
(LK) Mehr als 1.500 Behördenverfahren beschäftigten die unabhängige und weisungsfreie Landesumweltanwaltschaft (LUA) 2018 und 2019 im gesamten Bundesland. In mehr als 600 Verfahren ergriff die LUA Partei für die Interessen von Natur- und Umweltschutz. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2018 und 2019 (siehe Beilage) hervor.
„Der Bericht macht die unverzichtbare Arbeit der LUA deutlich. Er ist mehr als eine Darstellung der vergangenen Leistungen, darin sind auch spannende Fachaufsätze mit notwendiger Kritik und klaren Handlungsempfehlungen zu finden. Die LUA zeigt uns damit den Ist-Zustand von Umwelt und Natur im Land Salzburg auf“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn, der die Lektüre des Berichts von Landesumweltanwältin Gishild Schaufler und ihrem Team empfiehlt.
Schaufler: „Dokumentation des Einsatzes für Natur und Umwelt“
Gishild Schaufler, Leiterin der Landesumweltanwaltschaft Salzburg: „Durch die Veröffentlichung des Berichts geben wir einen umfassenden Einblick in unsere abwechslungsreiche und spannende, aber auch sehr fordernde Tätigkeit. Und auch die Landesumweltanwaltschaft hat damit wieder die Gelegenheit, ihre Arbeit zu reflektieren und die Erfolge für unsere Bemühungen um Natur und Umwelt zu dokumentieren.“
600 Verfahren mit LUA-Parteistellung in zwei Jahren
Die 600 Verfahren, in denen die LUA Parteistellung wahrnahm, betrafen sehr unterschiedliche Bereiche, wie zum Beispiel Baumaßnahmen, Beleuchtungen, Freizeitanlagen, Geländeveränderung, Kraftwerke, Mobilfunkanlagen, geschützte Pflanzen, Rohstoffabbau, Verkehr, Hubschrauberflüge im Nationalpark, Wasserbau oder Wegebau. Die LUA erhob in den Jahren 2018 und 2019 jeweils elf, also insgesamt 22 Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht und brachte zwei Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht ein. Sie war 2018 in acht und 2019 in neun Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligt. Fünf Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof brachte die LUA in den Jahren 2018 und 2019 ein. In diesem Zeitraum wurden an 13 Gesetzen und Verordnungen Begutachtungen durchgeführt, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.
Schellhorn: „Fortschreitender Klimaveränderung entgegenwirken“
Heinrich Schellhorn betont abschließend: „Im Umwelt-, Klima und Energiebereich müssen wir Projekte ganzheitlich denken. Der Erhalt unserer Lebensgrundlagen, der Schutz der Ökosysteme und der notwendige Umstieg auf erneuerbare Energien müssen Hand in Hand gehen, damit wir in unserem Bundesland der fortschreitenden Klimaveränderung entgegenwirken. Deshalb ist es wichtig, dass die LUA der Natur eine Stimme gibt und sich mit allen ihren Möglichkeiten in die Diskussion miteinbringt. Dabei muss auch Platz für Warnung und Kritik sein.“ LK_200426_51 (grs/mel)
Originale Landeskorrespondenz vom 26.04.2020 mit weiteren Angaben