UVP-Novelle 2013 (Anpassung an VwG-Novelle)

 Markus Pointinger  |  

Gemeinsame Stellungnahme der Umweltanwälte Österreichs

Zur UVP-Novelle 2013, welche das Ziel hat die Verfahrensbestimmungen an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit ab 2014 anzupassen, endet heute die Stellungnahmefrist. 

Neben den damit verbundenen und zu erwartenden logischen Anpassungen haben aber auch Verschlechterungen zu Lasten der Parteirechte der Umweltanwälte und der Umweltstandards Einzug gehalten. Diese Verschlechterungen finden im Bereich des dritten Abschnitts des UVP-G statt und bevorzugen damit Verfahren um Bundesstraßen A+S sowie Hochleistungsstrecken.

Die unterzeichnenden Umweltanwälte sprechen sich in einer koordinierten Stellungnahme gegen diese, über bloße Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeit hinausgehende, Änderungen und Verschlechterungen aus und fordern deren Zurücknahme.

In der Stellungnahme der LUA Salzburg werden diese Punkte aufgegriffen, näher begründet und weitere Einwendungen gegen den Entwurf erhoben. 

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