UVP-Verfahren Flughafen Parkplatz P3A

 Markus Pointinger  |  

Einwendungen des Umweltanwalts

Im Rahmen der Auflagefrist im UVP-Verfahren Flughafen zur Errichtung eines Parkplatzes P3A hat der Umweltanwalt am gestrigen Tage Einwendungen bei der UVP-Behörde eingebracht. Darin wird einerseits erneut bemängelt, dass Terminal 2 nach Bestätigung durch den EuGH ebenfalls Teil des UVP-Verfahrens sein müsste. Andererseits werden u.a. Einwendungen zu nicht nachvollziehbaren Verkehrsdaten, zur mangelhaften naturschutzfachlichen Planung, Bewertung und Ausgleichsberechnung oder zur veralteten Lichtplanung erhoben. 

Die Stellungnahme findet sich unter nachfolgendem link als Download.

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