VwGH-Beschwerde gegen Bewilligung der Reithalle Winkelhofer

 Markus Pointinger  |  
Hellbrunn Vergleichsfoto
Westseite der Hellbrunner Allee mit den bäuerlichen Gehöften

Kein öffentliches Interesse für Bau - zu hohe öffentliche Interessen am Naturschutz gegen Bau

Nachdem die Naturschutzbehörde der Stadt Salzburg bereits zweimal den Bau einer Reithalle

an der Hellbrunner Allee

im Landschaftsschutzgebiet Salzburg Süd

inmitten der von Markus Sittikus geschaffenen und 400 Jahre lang bis heute nahezu unverbauten Stadtlandschaften

die untrennbar mit dem Weltkurlturerbe der Salzburger Altstadt verbunden sind und deren Ernennung zum Weltkulturerbe geprüft werden soll

inmitten der von der Deklaration "Geschütztes Grünland" umfassten und vom Salzburger Stadtrecht geschützten Flächen, die in den 1970iger Jahren nach einer Bürgerrevolte vor einer weitgehenden Verbauung geschützt werden konnten

geprüft und negativ beurteilt hat, erteilte das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13 Naturschutz, mit Bescheid vom 01.03.2011 die naturschutzrechtliche Bewilligung. Begründend wurde ausgeführt, dass zwar der Eingriff in den geschützten Landschaftsraum exorbitant sei, allerdings bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Landwirtschaft.

Aus Sicht der LUA war weder dieses geltend gemachte öffentliche Interesse an der Landwirtschaft dem Ermittlungsverfahren als erwiesen zu entnehmen, noch wurde das öffentliche Interesse am Erhalt der einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft ausreichend gewürdigt. Die LUA lässt daher diesen Bescheid nun vom VwGH überprüfen. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wurde beantragt. Sollte die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, müsste mit dem Bau bis zur Entscheidung des VwGH zugewartet werden.

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