VwGH-Beschwerde gegen Bewilligung der Reithalle Winkelhofer
Kein öffentliches Interesse für Bau - zu hohe öffentliche Interessen am Naturschutz gegen Bau
Nachdem die Naturschutzbehörde der Stadt Salzburg bereits zweimal den Bau einer Reithalle
an der Hellbrunner Allee
im Landschaftsschutzgebiet Salzburg Süd
inmitten der von Markus Sittikus geschaffenen und 400 Jahre lang bis heute nahezu unverbauten Stadtlandschaften
die untrennbar mit dem Weltkurlturerbe der Salzburger Altstadt verbunden sind und deren Ernennung zum Weltkulturerbe geprüft werden soll
inmitten der von der Deklaration "Geschütztes Grünland" umfassten und vom Salzburger Stadtrecht geschützten Flächen, die in den 1970iger Jahren nach einer Bürgerrevolte vor einer weitgehenden Verbauung geschützt werden konnten
geprüft und negativ beurteilt hat, erteilte das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13 Naturschutz, mit Bescheid vom 01.03.2011 die naturschutzrechtliche Bewilligung. Begründend wurde ausgeführt, dass zwar der Eingriff in den geschützten Landschaftsraum exorbitant sei, allerdings bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Landwirtschaft.
Aus Sicht der LUA war weder dieses geltend gemachte öffentliche Interesse an der Landwirtschaft dem Ermittlungsverfahren als erwiesen zu entnehmen, noch wurde das öffentliche Interesse am Erhalt der einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft ausreichend gewürdigt. Die LUA lässt daher diesen Bescheid nun vom VwGH überprüfen. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wurde beantragt. Sollte die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, müsste mit dem Bau bis zur Entscheidung des VwGH zugewartet werden.