VwGH bestätigt LUA im Tauernbahnstreit ein 4. Mal!
UVP-Gesetz europarechtswidrig – Umweltsenat hat zu entscheiden
LUA Presse vom 18.10.2010
Bereits zweimal hat die LUA im Streit um die Hochleistungsstrecke im Gasteinertal durch Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Recht bekommen: wegen falscher Umsetzung von Europarecht musste letztendlich doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Das UVP-Verfahren wurde 2009 vom Verkehrsministerium (BMVIT) geführt und mit Bescheid vom 02.03.2010 abgeschlossen.
Eine Berufung gegen einen Bescheid des BMVIT ist im österreichischen UVP-Gesetz nicht vorgesehen, weshalb Beschwerde an den VwGH erhoben wurde. Dort konnte über Privatgutachten nachgewiesen werden, dass vor allem Lärmdaten nicht richtig erhoben und bewertet wurden. Der VwGH folgte diesen Einwänden zum dritten Mal und sprach der Beschwerde aufsehenerregend die aufschiebende Wirkung zu, weshalb der Bewilligungsbescheid nicht rechtskräftig wurde.
Im heute zugegangenen VwGH-Erkenntnis vom 30.09.2010, Zahl 2010/03/0051, 0055, bestätigte das Gericht erneut die Beschwerde: das UVP-Gesetz ist falsch umgesetzt und widerspricht Europarecht. Gegen Bescheide des BMVIT muss in UVP-Verfahren ein Berufungsgericht als zweite Instanz entscheiden. Das UVP-Verfahren weise so viele inhaltliche Mängel auf, über die der VwGH gar nicht entscheiden darf. Das widerspreche geltendem Europarecht, das in diesem Fall sogar über dem österreichischen Verfassungsrecht stehe. Laut VwGH-Entscheidung ist daher entgegen dem UVP-Gesetz der Umweltsenat in Wien als Berufungsgericht zuständig, bevor der VwGH neuerlich angerufen werden kann.
Dazu Umweltanwalt Wiener: „Diese bahnbrechende Entscheidung stellt sicher, dass nun endlich auch bei den großen Straßen- und Bahn-UVP-Projekten die Ära des aus Kaiserszeiten stammenden buchstäblichen „D´rüberfahrens“ zu Ende geht und endlich Rechtsstaatlichkeit in diesen Verfahren Einzug hält.“
Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, 18.10.2010